Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0588/2019:
Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten

Antrag zu beschließen:

Die AfD-Fraktion beantragt, die im Referat für Frauen und Gleichstellung vorhandenen Stellen auf die eine nach dem NKomVG vorgeschriebene Gleichstellungsbeauftragte zu reduzieren und den Stellenplan sowie den Ansatz für den Personalaufwand entsprechend anzupassen.

Begründung:

Bei dem Referat für Frauen und Gleichstellung handelt es sich um einen künstlich aufgeblähten Bereich, der sowohl für die Bürger Hannovers als auch für die bei der LHH Beschäftigten wenig Mehrwert schafft. So hat es sich das Referat zur ideologischen Aufgabe gemacht, die Lehre von einer Welt mit mehr als zwei Geschlechtern zu verbreiten. Im Widerspruch zu dieser Ideologie führt es dann aber wiederum umfassende Untersuchungen dazu durch, wie viele Frauen und Männer in einzelnen Teilbereichen der Verwaltung arbeiten und wie viel Frauen und Männer in der Stadtverwaltung durchschnittlich verdienen. Das Ziel dabei ist, alle Bereiche der Verwaltung möglichst paritätisch zu besetzen und einen möglichst gleichen Durchschnittsverdienst zu erreichen. Beides ist jedoch vollkommen Sinn frei. Wichtig ist nicht, wie das Verhältnis von Männern und Frauen in einzelnen Fachbereichen aussieht, sondern dass die vorhandenen Stellen – vollkommen unabhängig vom Geschlecht – mit den bestgeeignetsten Kandidaten besetzt sind. Auch hat es kaum Aussagekraft, wie sich der Durchschnittsverdienst innerhalb der Verwaltung darstellt, solange vollkommende Gleichberechtigung bereits dadurch sichergestellt ist, dass bei gleicher Eingruppierung Männer und Frauen auch den gleichen Lohn erhalten.

Verabschiedet man sich im Rahmen des Produktziels von den o.g. ideologisch aufgebauschten Scheinproblemen, bleibt für eine sinnvolle Betätigung des Referats nur die Arbeit in Bezug auf häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Da beide Themenfelder allerdings bereits umfassend vom Sozialdezernat und den Personalräten bedient werden, dürfte die eine gesetzlich vorgeschriebene Gleichstellungsbeauftragte genügen, um die im Referat verbleibenden Aufgaben auskömmlich zu erledigen.



Mit freundlichem Gruß




Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH