I. Die Zuwendungen an Freie Träger, deren Personalkostensteigerungen nicht durch
anderweitige Vereinbarungen geregelt sind, werden in 2019 einmalig pauschal um 1,5
Prozent erhöht.
Hierfür werden im Haushaltsplanjahr 2019 die entsprechenden Ansätze
einmalig um insgesamt 350.000 Euro erhöht
lI. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, wie die Zuwendungen an die Freien Träger, deren Personalkostensteigerungen nicht durch anderweitige Vereinbarungen geregelt sind, ab 2020 dynamisiert werden können. Ziel ist es, die Personalkostensteigerungen der Freien Träger einem tragfähigen Index entsprechend aufzufangen. Damit sollen die Freien Träger in die Lage versetzt werden, bei — im Übrigen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität unveränderten Bedingungen — die Zuwendungszwecke erfüllen zu können. Das Konzept wird den Ratsgremien bis zum Mai 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dabei sollen folgende Vorgaben gelten:
1. Die Zuwendungen für Personalkosten an institutionell geförderte Einrichtungen wie auch an Projektförderungen werden jährlich jeweils um den Wert eines tragfähigen Index angepasst.
2. Die Aufgaben- und Qualitätskontrolle durch das Zuwendungscontrolling bleibt davon unberührt, Ansprüche auf eine Weiterführung der Zuwendungen entstehen aus deren Dynamisierung nicht.
im Haushaltsplanjahr 2020 werden hierfür die entsprechenden Ansätze einmalig um insgesamt 500.000 Euro erhöht.
III. Von den Anpassungen und Erhöhungen in den Haushaltsplanjahren 2019 und 2020 sind solche Zuwendungsempfänger ausgenommen, deren Ansätze in einem oder beiden dieser Haushaltsplanjahre erhöht oder die neu in die Förderung aufgenommen werden.