Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0159/2019:
Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Ertrag/Aufwand: Nr. 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Ertrag/Aufwand: Nr. 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung erarbeitet eine Stellplatzsatzung und legt sie dem Rat vor. Zukünftig soll die Zahl der Stellplätze mit den Belegrechten verknüpft werden, sodass bei einer neuen geförderten Wohnung (5.60 bis 8.10 € Eingangsmiete) nur noch 0,5 Stellplätze gefordert werden. Außerdem sollen in der Innenstadt zukünftig noch 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit, in den angrenzenden verdichteten Stadtteilen 0,6 Stellplätze pro Wohneinheit und im dritten Ring 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit gelten. Der Stellplatzschlüssel kann weiter gesenkt werden zum Beispiel bei Vorlage innovativer Verkehrskonzepte.
Die nach NBauO vorgeschriebenen barrierefreien Stellplätze sind davon ausgenommen.

Begründung:

Da neben anderen Faktoren auch der Stellplatzschlüssel ein Treiber für Baupreise ist, soll zukünftig eine bedarfsgerechte Anpassung des Stellplatzschlüssels. vor allem im Zusammenhang mit sozialem Wohnungsbau und bei entsprechender Verkehrskonzepte vor Ort, möglich sein.


Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender