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Eltern, welche ihre Kinder in einer Tageseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover betreuen lassen, sind nicht länger verpflichtet, ein Essensgeld (gemäß § 1 Abs. 3 Entgeltregelung) zu entrichten, stattdessen trägt die Landeshauptstadt Hannover die anfallenden Kosten.
Folgende Ansatzveränderungen vorzunehmen:
2019 2020
Der Aufwand in Höhe von 204.069.000 € 213.248.000 €
wird um 8.000.000 € 8.000.000 €
auf insgesamt 212.069.000 € 221.248.000 €
erhöht.