Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Innerhalb der Workshops zum 0E-Prozess des Stadtjugendringes wurde den Verbänden eine Reduzierung der Infrastrukturbeihilfen/Zentrale Führung damit schmackhaft gemacht, dass die Mietkosten für die Zentralen der Jugendverbände in Zukunft auskömmlich finanziert würden. Die bisher beschlossenen oder zur Abstimmung stehenden Beschlüsse zum 0E-Prozess lassen diese Frage offen.
Berechnungsgrundlage:
Für die Berechnung des Mietkostenzuschusses gehen wir von einer Geschäftsstelle von ca. 40m
2 Größe (12m
2 Arbeitsplatz der/des Referent*in, Sitzungszimmer, Abstellraum mit Lagermöglichkeiten, WC) und dem ortsüblichen Mietspiegel aus.
Der derzeitige Mietkostenzuschuss beträgt 3,50 € pro Quadratmeter und deckt ca.1/3 der Kaltmiete, ausgehend vom ortsüblichen Mietspiegel, ab. Der Differenzbetrag (incl. der Nebenkosten) muss von den Verbänden zurzeit selbst aufgebracht werden — in den meisten Fällen auf Kosten der Angebote für Kinder und Jugendliche.
Ein auskömmlicher Mietkostenzuschuss käme somit direkt den Kindern und Jugendlichen zugute.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Gohrbandt
Jugendverbandsvertreter