Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0032/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: Der Jugendhilfeausschuss des Rates der LHH möge beschließen, dass die Mietkosten für die Geschäftsstellen der Jugendverbände auskömmlich finanziert werden

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: Der Jugendhilfeausschuss des Rates der LHH möge beschließen, dass die Mietkosten für die Geschäftsstellen der Jugendverbände auskömmlich finanziert werden

Antrag zu beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der LHH möge beschließen, dass die Mietkosten für die Geschäftsstellen der Jugendverbände auskömmlich finanziert werden.

Begründung:

Innerhalb der Workshops zum 0E-Prozess des Stadtjugendringes wurde den Verbänden eine Reduzierung der Infrastrukturbeihilfen/Zentrale Führung damit schmackhaft gemacht, dass die Mietkosten für die Zentralen der Jugendverbände in Zukunft auskömmlich finanziert würden. Die bisher beschlossenen oder zur Abstimmung stehenden Beschlüsse zum 0E-Prozess lassen diese Frage offen.
Berechnungsgrundlage:
Für die Berechnung des Mietkostenzuschusses gehen wir von einer Geschäftsstelle von ca. 40m2 Größe (12m2 Arbeitsplatz der/des Referent*in, Sitzungszimmer, Abstellraum mit Lagermöglichkeiten, WC) und dem ortsüblichen Mietspiegel aus.
Der derzeitige Mietkostenzuschuss beträgt 3,50 € pro Quadratmeter und deckt ca.1/3 der Kaltmiete, ausgehend vom ortsüblichen Mietspiegel, ab. Der Differenzbetrag (incl. der Nebenkosten) muss von den Verbänden zurzeit selbst aufgebracht werden — in den meisten Fällen auf Kosten der Angebote für Kinder und Jugendliche.
Ein auskömmlicher Mietkostenzuschuss käme somit direkt den Kindern und Jugendlichen zugute.

Mit freundlichen Grüßen
Sergej Gohrbandt
Jugendverbandsvertreter