Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0006/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36501 Kindertagesbetreuung, Stadtteilmütter

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36501 Kindertagesbetreuung, Stadtteilmütter

Antrag zu beschließen:

Antrag an den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover
hier: Förderung des Programms Stadtteilmütter in der Landeshauptstadt Hannover

Antragsteller: Vertreterinnen und Vertreter der AGW im JHA

Die Mitglieder der AGW in der Stadt Hannover haben die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 18.04.2018 zu Nachverhandlungen bezüglich der Zuwendungen für das Programm Stadtteilmütter aufge­fordert. Die zuständige Fachverwaltung hat in dem hierzu geführten Gespräch mitgeteilt, dass es notwen­dig ist, hierfür entsprechende Anträge einzubringen.

Hinsichtlich der Förderung des Programms Stadtteilmütter beantragen die Vertreter/innen der Arbeits­gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege daher im Jugendhilfeausschuss, ab dem Haushaltsjahr 2019 über folgende Änderungen zu entscheiden:

1. Die bisherige Finanzierung für das Programm Stadtteilmütter wird um 25% angehoben, um einen Ausgleich für die bislang nicht ausreichenden Gehaltsanpassungen und für die gestiegenen Kosten bei den Stadtteilmüttern zu schaffen.

2. Aus dem Gesamtbetrag ist ein Anteil in Höhe von bis zu 10% auch für Sach- und Verwaltungskosten anzuerkennen.

3. Um die Steigerungen der darin enthaltenen Personalbestandteile zukünftig aufzufangen, wird ab dem Haushaltsjahr 2020 eine Dynamisierung in Höhe von + 3% - berechnet auf Basis von 90% des Gesamtbetrages-, berücksichtigt.

Begründung:

Seit dem Jahr 2009 fördert die Stadt Hannover das Programm Stadtteilmütter im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung. Seither werden nach den Vorgaben aus dem Konzept der LHH in den Familienzentren kontinuierlich entsprechende Maßnahmen mit großem Erfolg umgesetzt und die Standorte wurden auch ausgeweitet.

Die Berechnung der Zuwendung basiert für die Stadtteilmütter auf Basis der Gehaltstufe TVöD VKA S2/6. Für 9 Arbeitsstunden pro Woche wird ein Betrag von 625 € pro Monat bewilligt. Dieses entspricht ziemlich genau dem Bruttogehalt der Arbeitnehmer/innen in dieser Einstufung. Offensichtlich werden aber die gesetzlichen Abgaben der Arbeitgeber nicht berücksichtigt. Die Stadtteilmütter sind überwiegend geringfügig beschäftigt. Bei geringfügig Beschäftigten liegt die Höhe der Abgaben seitens des Arbeitgebers derzeit bei pauschal 30%.

Für die Begleitung der Stadtteilmütter werden nach TVöD VKA E9 zwei Stunden pro Woche berücksichtigt. Hierfür wird pro Jahr ein Betrag in Höhe von 2.800,- € zugesprochen. Zum einen sind die letzten Tarifanpassungen offensichtlich nicht übernommen worden und zum anderen werden die gesetzlich vorgegebenen Arbeitgeberkosten offensichtlich nicht berücksichtigt. Auch hier liegt der Betrag deutlich unter den aktuellen Kosten der Träger.

Notwendige Verwaltungs- und Sachkostenanteile und zentrale Arbeitgeberkosten werden derzeit überhaupt nicht gefördert. Auch für die Stellen im Programm Stadtteilmütter hat der Arbeitgeber aber alle gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen und auch die betrieblich organisatorischen Kosten zu berücksichtigen.

Die zuständige Fachverwaltung hatte darum gebeten noch einmal aufzulisten, welche Kostenbestandteile hierunter zu verstehen sind. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Hierzu zählen die anteiligen Kosten der zentralen Personalverwaltung- und Personalabrechnung, Buchhaltung, Personalführung, Fachkräftegewinnung, Fachberatung, Rechtsberatung und interne Schulungen, Betriebsratskosten, ggf. Berufsgenossenschaft, zentrale Versicherungsleistungen, Geschäftsführungsanteile, Coaching, zentrale Admin- und EDV-Kosten sowie sonstige Unternehmenskosten, die durch gesetzliche Vorgaben umzusetzen sind, z.B. zentrale Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Hygieneschutzmaßnahmen, wasserrechtliche Schutzmaßnahmen, vorbeugender zentraler Brandschutz, Datenschutz etc.


Burkhard Teuber Nicole Wilke Thomas Riechel-Rabe