Drucksache Nr. 3286/2019:
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3286/2019
7
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit

Antrag,

auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,



4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit bieten sowohl Kultur- und Bildungsangebote für alle als auch nach entsprechender Bedarfseinschätzung der jeweiligen Vereine gruppenspezifische Angebote an.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 27304
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 389.405,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 1.634.206,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.244.801,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.244.801,00 €
Die Haushaltsmittel stehen für die Jahre 2019/20 im Teilhaushalt 41 zur Verfügung. Für 2021/22 werden die Mittel verwaltungsseitig als Zuwendungsdynamisierung/-erhöhung berücksichtigt und in den Haushalt eingestellt. Die Kostentabelle weist die Beträge für das Jahr 2019 aus. Die Auswirkungen auf die einzelnen Haushaltsjahre ergeben sich aus Anlage 2 zu dieser Drucksache. Bei den in der Kostentabelle genannten Entgelten handelt es sich um die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen der Vereine für die städtischen Liegenschaften, in denen die Stadtteilkultureinrichtungen betrieben werden.

Begründung des Antrages

A. Rückblick:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hatte erstmals im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 mit der Drucksache Nr. H - 0119/2015 beschlossen, dass mit einigen Kulturtreffs mehrjährige Zuwendungsverträge abgeschlossen werden sollen, um den Verwaltungsaufwand sowohl bei den Vereinen, als auch bei der Verwaltung zu verringern. Darüber hinaus sollten Zielvereinbarungen getroffen werden, die die Angebotsqualität und –vielfalt der Kulturtreffs langfristig planbarer machen.

Das Arbeiten mit mehrjährigen Zuwendungsverträge wurde –nach Beschluss von Zuwendungsverträgen im Rat- in den Jahren 2016 bis 2018 mit 6 vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen erprobt (Roderbruch, Hainholz, Vahrenheide, Plantage, Bothfeld, Nordstadt).


Das Verfahren hat sich sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aller Vereine bewährt, da sich –wie vom Rat vermutet- der Verwaltungsaufwand durch die Festlegung für mehrere Jahre verringert hat und den Vereinen eine langfristigere Planung von Aktivitäten für die Vereine erst ermöglicht wurde.

Insbesondere die Sicherheit, über einen längeren Zeitraum verbindlich planen zu können, in Verbindung mit der Möglichkeit eines flexibleren Mitteleinsatzes gibt die Chance, auch längerfristige Aktivitäten anzugehen und auch für Schwerpunkte oder einmalige Sonderaktionen Mittel anzusparen.

Die klaren Vereinbarungen des Vertrages führten zur Schärfung des Bewusstseins hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Kulturverwaltung und Verein. Die Zusammenarbeit der Vertragspartner konzentrierte sich stärker als früher auf die grundsätzlichen Fragen der Arbeit. Dies wird von beiden Seiten als sinnvoller Schritt der Professionalisierung angesehen.

Zur Fokussierung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen städtischen und vereinsgetragenen Einrichtungen im Aufgabenfeld Stadtteilkultur hat auch die (noch nicht in Gänze abgeschlossene) Umsetzung der Empfehlungen der Kulturpolitischen Gesellschaft aus dem Jahr 2015 (siehe Drucks. Nr. 0331/2015) wesentlich beigetragen.

So wurden im Verlauf der letzten vier Jahre z.B. unter Beteiligung der Vereine Fortbildungsbedarfe für Mitarbeitende und ehrenamtliche Vorstände ermittelt und mit Hilfe der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur realisiert. 2018 und 2019 wurde in Begleitung der hannoverschen Identitätsstiftung gemeinsam mit den städtischen und nichtstädtischen Stadtteilkultureinrichtungen der an die Begutachtung der Kulturpolitischen Gesellschaft anschließende Entwicklungsprozess „Stadtteilkultur im Wandel“ durchgeführt. Zwischenzeitlich sind daraus u.a. neue Angebotsformate (z.B. Blind Date Kultur) entstanden, die sehr gut angenommen werden.

Weitere Zukunftsfragen der vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen werden 2020 auf einer bereits verabredeten Tagung bearbeitet werden. Hierzu wird im Verlauf des Jahres 2020 berichtet werden.


B. Die Jahre 2019 – 2022:

Mit der Drucks. Nr. H- 0418/2019 hat der Rat die Verwaltung zum einen beauftragt, für alle vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen Zuwendungsverträge über eine Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.

Zum anderen hat der Rat für alle vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen
100.000 € zusätzlich dauerhaft in den Haushaltsplan beschlossen, die für eine programmatische Weiterentwicklung verwendet werden sollten. Die Arbeit der Vereine sollte damit gestärkt, die Programme weiterentwickelt und zusätzliche Angebote für neue oder unterrepräsentierte Zielgruppen geschaffen werden.

Die Vereine haben nach Beschluss des Haushaltsplans 2019/2020 von der Verwaltung Gelegenheit erhalten, zu den zusätzlich vom Rat beschlossenen Zuwendungsmitteln Planungen vorzulegen. Mit allen Vereinen sind anschließend mehrere Gespräche geführt worden. Ziel der Verwaltung war, mit den verfügbaren Mitteln möglichst viele der Entwicklungswünsche der Vereine zu erfüllen, aber auch möglichst für vier Jahre eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung aller Einrichtungen zu gewährleisten.

Die vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen sind unterschiedlich in Entstehungsgeschichte, Raumgröße, Personalausstattung und Programmangebot. Sie sind aber alle zuverlässig von ehrenamtlichen Vorständen getragen und der zentrale Anlaufpunkt in ihren Stadtteilen für Einwohner*innen und viele dezentrale Akteure.

Alle Vereine haben letztlich in den Gesprächen Verständnis für die Begrenztheit der verfügbaren Haushaltsmittel und für die Bedürfnisse der übrigen Vereine entwickelt, so dass nach einigen Verhandlungsrunden die mit dieser Drucksache vorgelegte Mittelverteilung als einvernehmlich bezeichnet werden kann.

Für alle Vereine wird durch die langfristige mit dieser Drucksache vorgeschlagene institutionelle Festbetragsfinanzierung möglich, dass neben der Absicherung der absolut fixen Personal- und Sachkosten auch kleine, aber verlässliche Gestaltungsspielräume für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Aktivitäten und für einrichtungsspezifische Aktivitäten im Stadtteil gegeben sind. Eine Festlegung der Vereine auf bestimmte Zusatzaktivitäten ist nicht erforderlich und wird vertraglich nicht vorgegeben.

Alle Vereine werden sich jedoch an der gemeinsamen Weiterentwicklung und Erprobung neuer Formate im Rahmen des „Im Wandel sein“ – Prozesses der städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen beteiligen und legen großen Wert darauf, weiterhin aktiver Bestandteil des Netzwerks von Stadtteilkultureinrichtungen zu sein. Als beispielhafte neuere Aktivitäten veranstalten mehrere Einrichtungen, z.B. das Kulturbüro Südstadt und der Kulturtreff Bothfeld im kommenden Jahr „Blind dates“; der Kulturtreff Plantage und der Kulturtreff Vahrenheide planen Angebote im öffentlichen Raum und der Kulturtreff Kleefeld möchte Erfahrungen mit mehrsprachigen Angeboten sammeln.

Mit jedem Verein wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der dem Muster entspricht, das dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist. Ausschließlich aus Gründen der Nachhaltigkeit und Lesefreundlichkeit wird auf das Beifügen jeden einzelnen Zuwendungsvertrages verzichtet.

Der Kosten- und Finanzierungsplan für den jeweiligen Zuwendungsempfänger ist Bestandteil der Anlage 7 dieser Drucksache, sodass die Details der Kosten- und Finanzierungsplanung pro Einrichtung im Detail nachvollziehbar sind.

Offen bleibt -auch nach Abschluss der Zuwendungsverträge -, dass für einige Einrichtungen die Standorte auf längere Sicht nicht optimal sind. Teilweise besteht Sanierungsbedarf, teilweise anderer Flächenbedarf. Diese standortspezifischen Fragestellungen können jedoch nur mittel- bis langfristig über ein stadtbezirks- und beteiligungsorientiertes Standortkonzept gelöst werden. Folgen werden aller Voraussicht nach erst deutlich nach der hier vorgeschlagenen Vertragslaufzeit greifen. Lediglich für die Kulturtreffs Plantage (Ziffer 3 des Antragstextes) und Limmer (Ziffer 9 des Antragstextes) werden aktuell bereits auf der Basis abgestimmter und anerkannter Flächenbedarfe neue Standorte gesucht. Die hier vorgelegten Zuwendungsverträge berücksichtigen die aktuellen Standorte. Sollten sich wesentliche Änderungen im Vertragszeitraum ergeben, werden diese in geeigneter Weise als Vertragsänderung oder –ergänzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Einvernehmlich konnte auch die Vorgabe für die künftige Statistik (Anlage 6 zu dieser Drucksache) mit den Vereinen verabschiedet werden, die für künftige Diskussionen und zusätzliche vergleichbare Grundlagendaten erwarten lässt. Keine vereinsgetragene Einrichtung der Stadtteilkultur verfügt über ständiges Büro-/ Verwaltungspersonal. Deshalb muss die Erhebung von Zahlen und sonstigen Daten in einem Rahmen bleiben, der ehrenamtlich und/ oder von den pädagogischen Mitarbeitenden bewältigt werden kann. Die Statistik wird verbindliche Anlage zum Zuwendungsvertrag.

Die Bemessung der jeweiligen Zuwendung berücksichtigt zum einen die erwartete Tarifsteigerung gemäß der Bindung aus der Drucks. Nr. 628/1992 für einige der vereinsgetragenen Einrichtungen (Nrn. 1 – 6 des Antragstextes) und zum anderen für die übrigen Einrichtungen die Hochrechnung unter Anwendung des „neuen“ Dynamisierungskonzepts nach Drucks. Nr. 1219/2019. Die Verwaltung wird in Gesprächen mit den betroffenen Vereinen prüfen, ob ab 2023 einvernehmlich die teilweise Sondersystematik aus dem Ratsbeschluss 1992 zugunsten des neuen Dynamisierungskonzeptes aufgegeben werden kann.

Für den Fall, dass die Haushaltssatzung 2021 und 2022 nicht oder nur unter Auflagen genehmigt wird oder dass sonstige wichtige haushaltswirtschaftliche Gründe vorliegen, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Verwaltung wird den Ratsgremien gemäß der Anforderungen aus der Drucks.
Nr. H – 0418/2019 bis zu den Sommerferien 2021 eine Auswertung zu den Erfahrungen und Ergebnissen der Förderung vorlegen. Im Vorfeld finden mit allen Vereinsvorständen und hauptamtlichen Mitarbeitenden mindestens die vertraglich vereinbarten Gespräche statt.

Anlagenverzeichnis zu dieser Drucksache:


1 – Drucksache Nr. H-0418/2019

2 - Übersichtstabelle

3 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen zu Ziffern 1 - 6

4 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen zu Ziffern 7 - 13

5 – Allgemeine Nebenbestimmungen für jeden der 13 Zuwendungsverträge

6 – Statistik als Anlage zu jedem der 13 Zuwendungsverträge

7 – Kosten- und Finanzierungspläne aller 13 Stadtteilkultureinrichtungen als Anlage und Grundlage jeden Zuwendungsvertrags (13 Seiten)

41.0 2/ 41.0
Hannover / 11.12.2019