Drucksache Nr. 3214/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Flüchtlingswelle 2022/2023
in der Ratssitzung am 19.01.2023, TOP 5.3.

Inhalt der Drucksache:

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3214/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Flüchtlingswelle 2022/2023
in der Ratssitzung am 19.01.2023, TOP 5.3.

Seit Anfang 2022 wird eine weitere große „Flüchtlingswelle“ in Richtung Mitteleuropa/ Deutschland verzeichnet. Durch den andauernden Krieg in der Ukraine, eine erhöhte Wanderungsbewegung u.a. auf der Balkanroute und den Familiennachzug sind die Aufnahmekapazitäten vieler deutscher Städte und Kommunen bereits erschöpft. Deutschland nimmt seit der großen Flüchtlingswelle 2015 mehrere Millionen Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten auf. 2022 haben laut BAMF etwa 200.000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt, hinzu kamen über 1.000.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen. Damit kamen allein 2022 mehr Flüchtlinge und Migranten nach Deutschland als 2015.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ressourcen, Wohnraum, Infrastruktur sind endlich und die unbegrenzte Aufnahme von Menschen bleibt für die Bürger der Stadt nicht folgenlos. Wie viele Kapazitäten hat die LHH noch und wann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem ein Aufnahmestopp verhängt werden muss, damit die städtische Infrastruktur nicht zusammenbricht?

  2. Wie werden die zu erwartenden Mehrkosten für die Aufnahme und Versorgung von Migranten und Flüchtlingen finanziert und gibt es entsprechende Rücklagen im Haushalt?

  3. Bis Mai 2023 werden weitere 5.000 Flüchtlinge und Migranten zugewiesen. Welche Maßnahmen ergreift die LHH um ausreisepflichte Personen in ihre Heimat zurückzuführen?

Text der Antwort

Frage 1: Ressourcen, Wohnraum, Infrastruktur sind endlich und die unbegrenzte Aufnahme von Menschen bleibt für die Bürger der Stadt nicht folgenlos. Wie viele Kapazitäten hat die LHH noch und wann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem ein Aufnahmestopp verhängt werden muss, damit die städtische Infrastruktur nicht zusammenbricht?

Die Kapazitäten werden in der LHH unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmequote geschaffen. Insofern sind die Kapazitäten durchgehend ausreichend, um die der LHH zugewiesenen Geflüchteten unterbringen zu können. Die Aufrechterhaltung der städtischen Infrastruktur ist nicht gefährdet. Es sind keine anderen Prozesse, wie beispielsweise die Schaffung von Wohnraum, negativ durch die Aufnahme Geflüchteter beeinflusst.


Frage 2: Wie werden die zu erwartenden Mehrkosten für die Aufnahme und Versorgung von Migranten und Flüchtlingen finanziert und gibt es entsprechende Rücklagen im Haushalt?

Die Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von weiteren 5.000 zugewiesenen Geflüchteten sind im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt. Diese Kosten werden anteilig durch den Bund und das Land Niedersachsen übernommen, wobei die konkreten Anteile noch nicht beziffert werden können, da die Verteilungskriterien bisher nicht definiert sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Kosten bei der Landeshauptstadt Hannover verbleibt.
Soweit es sich um Geflüchtete aus der Ukraine handelt, werden die Kosten der Lebenshaltung durch das Jobcenter der Region Hannover getragen. Für die Geflüchteten aus anderen Krisenregionen werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.

Sollte sich die Zahl der Geflüchteten darüber hinaus erhöhen, müsste zu gegebener Zeit die Finanzierung der dann zusätzlich anfallenden Kosten geprüft werden. Eine pauschale Deckung im Haushaltsplan 2023/2024 ist nicht vorgesehen.

Frage 3: Bis Mai 2023 werden weitere 5.000 Flüchtlinge und Migranten zugewiesen. Welche Maßnahmen ergreift die LHH um ausreisepflichtige Personen in ihre Heimat zurückzuführen?

Hinsichtlich ausreisepflichtiger Ausländer*innen wird die Rückführung eingeleitet, sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Vollzugshindernisse der Rückführung entgegenstehen. Ist beispielsweise die Identität nicht geklärt oder der Herkunftsstaat nicht bereit Passersatzpapiere oder eine benötigte Rückübernahmeerklärung zu erteilen, ist eine Rückführung zunächst nicht möglich. Außerdem können Vollzugshindernisse auch in Bezug auf bestimmte Staaten/Regionen oder wegen medizinischer Gründe gegeben sein.