Drucksache Nr. 3213/2019:
Stadtbahnstrecke B-Nord:
Hochbahnsteig Wiesenau und Hochbahnsteig Alter Flughafen - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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3213/2019
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Stadtbahnstrecke B-Nord:
Hochbahnsteig Wiesenau und Hochbahnsteig Alter Flughafen - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Antrag,


dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Wiesenau und Alter Flughafen auf Grundlage der als Anlagen 1-6 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der barrierefreie Ausbau von Stadtbahnhaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg. Diese kommt besonders auch älteren Menschen sowie Frauen im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern zu Gute, die häufig auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angewiesen sind.

Durch die in den Planungen vorgesehenen Einbauten von Notruf- und Informationssprechzellen wird zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die geplanten Hochbahnsteige beidseitig barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Kostentabelle

Bezüglich des barrierefreien Ausbaus der beiden Stadtbahnhaltestellen entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt Hannover nicht Maßnahmenträgerin ist.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Region Hannover sieht vor, in den kommenden Jahren den barrierefreien Ausbau der Haltestellen auf dem Streckenast B-Nord der Stadtbahnlinie 1 zu vollenden. Zwischen den Haltestellen Langenhagen/Angerstraße und Windausstraße sind alle sechs Haltestellen noch mit Niedrigbahnsteigen ausgerüstet. Zunächst ist der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Alter Flughafen, Berliner Platz und Wiesenau bis 2022/23 vorgesehen, beginnend mit der Haltestelle Wiesenau, gefolgt von der Haltestelle Alter Flughafen.

Die von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Firma TransTecBau hat eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der Varianten für den zukünftigen entsprechenden Hochbahnsteig untersucht und bewertet wurden. Die Ergebnisse der Vorzugslösung sind in dieser Drucksache zusammengefasst.


2. Beschreibung der Maßnahme

Hochbahnsteig Wiesenau

Die Haltestelle Wiesenau befindet sich auf der Stadtbahnstrecke B-Nord zwischen den Haltestellen Berliner Platz und Alter Flughafen an der Schnittstelle zwischen den Stadtteilen Brink-Hafen und Vahrenheide.

Sie liegt in Mittellage der Vahrenwalder Straße auf besonderem Bahnkörper, nördlich der signalisierten Kreuzung Vahrenwalder Straße/Heinrich-Heine-Straße. An den Fahrbahnrändern der Heinrich-Heine-Straße befindet sich die gleichnamige Haltestelle der Buslinie 135 (Paracelsusweg - Stöcken). Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2018 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt rund 3.100 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige.

Als Standort für den zukünftigen Hochbahnsteig an der Haltestelle Wiesenau kommt in der Vorzugsvariante eine Lage südlich des Knotens Heinrich-Heine-Straße/Vahrenwalder Straße in Betracht (vgl. Übersichtsplan Anlage 1). Bei einer Haltestellenlage nördlich des Knotens wäre ein signalgeregelter Zugang am nördlichen Bahnsteigende nicht möglich, ohne die Verkehrsqualität der Autobahnanschlussstelle negativ zu beeinflussen. Der Abstand des Hochbahnsteigs Wiesenau zum stadteinwärts benachbarten Hochbahnsteig Alter Flughafen reduziert sich so von heute 850 m auf künftig etwa 750 m.

Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Haltestelle Wiesenau 70 m lange Seitenhochbahnsteige für den Einsatz von 2-Wagen-Zügen der Serie TW6000, 3-Wagen-Zügen der Serien TW2000 und, nach Ausbau der übrigen nicht barrierefreien Haltestellen auf der Linie 1, auch der Serie TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 82 cm über der Schienenoberkante. Der westliche Bahnsteig wird mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut, während der östliche Bahnsteig eine Breite von 2,38 m aufweisen wird. Die Hochbahnsteige werden mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet.



An beiden Bahnsteigenden werden Rampen angeordnet. Die nördlichen Zugänge liegen an der Einmündung der Heinrich-Heine-Straße auf die Vahrenwalder Straße und sind signalgesichert zu erreichen. Über die nördliche Zuwegung sind die Bushaltestellen der Linie 135 zu erreichen. Für Menschen mit Sehbehinderung erfolgt die Querung der Straßen-und Gleisanlage zusätzlich mit Hilfe einer akustischen Signalanlage. Von den südlichen Bahnsteigenden aus werden die beiden Richtungsfahrbahnen über signalisierte Fußgängerquerungen zu kreuzen sein.

Der besondere Bahnkörper in Mittellage bleibt bestehen. Durch die Anlage der Seiten-hochbahnsteige nehmen die Stadtbahnanlagen künftig an dieser Stelle eine größere Breite ein (vgl. Anlage 2). Dadurch verschmälert sich die für die Fahrbahnen zur Verfügung stehende Fläche geringfügig, die Anzahl der Fahrstreifen und Fahrbeziehungen bleiben jedoch erhalten.


Hochbahnsteig Alter Flughafen

Die Haltestelle Alter Flughafen befindet sich auf der Stadtbahnstrecke B-Nord zwischen den Haltestellen Wiesenau und Kabelkamp.

Sie liegt in Mittellage der Vahrenwalder Straße auf besonderem Bahnkörper, nördlich der signalisierten Kreuzung Vahrenwalder Straße/Alter Flughafen. Etwas abgesetzt vom Knotenpunkt befindet sich an den Fahrbahnrändern der Straße Alter Flughafen die gleichnamige Haltestelle der Buslinie 135 (Paracelsusweg - Stöcken). Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2018 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt knapp 3.500 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige.

Als Standort für den zukünftigen Hochbahnsteig an der Haltestelle Alter Flughafen kommt in der Vorzugsvariante analog zum Bestand eine Lage nördlich des Knotens Alter Flughafen/Vahrenwalder Straße in Betracht (vgl. Übersichtslageplan Anlage 4). Bei einer Haltestellenlage südlich des Knotens würde sich der Abstand zur benachbarten Haltestelle Kabelkamp um ca. 140 m auf nur noch ca. 360 m verringern, der zur Haltestelle Wiesenau jedoch auf ca. 990 m vergrößern. Daher wurde von einer Planung südlich des Knotens Abstand genommen.

Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Haltestelle Alter Flughafen 70 m lange Seitenhochbahnsteige für den Einsatz von 2-Wagen-Zügen der Serie TW6000, 3-Wagen-Zügen der Serien TW2000 und, nach Ausbau der übrigen nicht barrierefreien Haltestellen auf der Linie 1, auch der Serie TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 82 cm über der Schienenoberkante. Beide Bahnsteige werden mit der Standardbreite von 2,50 m ausgebaut. Die Hochbahnsteige werden mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet.

An beiden Bahnsteigenden werden Rampen angeordnet. Die südlichen Zugänge liegen an der Einmündung der Straße Alter Flughafen auf die Vahrenwalder Straße und sind signalgesichert zu erreichen. Über diese Zuwegung sind auch die Bushaltepositionen der Linie 135 zu erreichen. Für Menschen mit Sehbehinderung erfolgt die Querung der Straßen- und Gleisanlage zusätzlich mit Hilfe einer akustischen Signalanlage. Von den nördlichen Bahnsteigenden aus werden die beiden Richtungsfahrbahnen der Vahrenwalder Straße im Gegensatz zur bestehenden Situation über signalisierte Fußgängerquerungen zu kreuzen sein.



Der besondere Bahnkörper in Mittellage bleibt bestehen. Durch die Anlage der Seitenhochbahnsteige nehmen die Stadtbahnanlagen künftig an dieser Stelle eine größere Breite ein (vgl. Anlage 5). Dadurch verschmälert sich die für die Fahrbahnen zur Verfügung stehende Fläche geringfügig, die Anzahl der Fahrstreifen und Fahrbeziehungen bleiben jedoch erhalten.


3. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Wiesenau und Alter Flughafen plant die infra, im Mai 2020 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) den Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Wiesenau betragen die Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung der infra von Juni 2019 insgesamt rund 4,3 Mio. €. Davon sind voraussichtlich bis zu 1,9 Mio. € von der Region zu tragen.

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Alter Flughafen betragen die Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung der infra von Juli 2019 insgesamt rund 4,7 Mio. €. Davon sind voraussichtlich bis zu 2,0 Mio. € von der Region zu tragen.


4. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung

Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. Rollstuhl- oder Rollator fahrende Menschen, Senioren*innen und Personen mit Kinderwagen wird durch den Bau der Hochbahnsteige erheblich verbessert. Aber auch blinden und sehbehinderten Personen wird durch entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an den Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen an den Furten und auf den Bahnsteigen der Einstieg erleichtert.


5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der LHH und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe.

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.08.2019 (Wiesenau) bzw. 17.09.2019
(Alter Flughafen) den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, voraussichtlich im vierten Quartal 2020, erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, 2022 mit dem barrierefreien Ausbau beider Hochbahnsteige zu beginnen. Die Inbetriebnahme des Hochbahnsteigs Wiesenau soll möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgen, die des Hochbahnsteigs Alter Flughafen möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien davon abhängig, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass der Zuwendungsbescheid von Seiten der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) rechtzeitig vorliegt.


6. Anlagen

Anlage 1 Übersichtslageplan Hochbahnsteig Wiesenau
Anlage 2 Lageplan Hochbahnsteig Wiesenau
Anlage 3 Querschnitt Hochbahnsteig Wiesenau
Anlage 4 Übersichtslageplan Hochbahnsteig Alter Flughafen
Anlage 5 Lageplan Hochbahnsteig Alter Flughafen
Anlage 6 Querschnitt Hochbahnsteig Alter Flughafen
66.1 
Hannover / 03.12.2019