Drucksache Nr. 3165/2019:
Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3165/2019
2
 

Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord

Antrag,

der planerischen Entwicklung und Realisierung von neuen Kleingärten am Kronsberg-Nord mit einem Kostenrahmen in Höhe von rd. 700.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates
- Entscheidungsrecht des Rates

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist nicht damit verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 55102.500
Kleingartenkonzept
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 700.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -700.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102
Öffentliches Grün
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 46.690,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -57.190,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -57.190,00 €
Kostenzusammenstellung
Die Mittel stehen unter I.55102.500 Kleingartenkonzept zur Verfügung.

Gemäß den Berechnungsgrundlagen aus dem Kleingartenkonzept 2016 - 2025 entstehen für die planerische Entwicklung und Realisierung der im Kleingartenkonzept 2016 - 2025 (B-DS 0881/2016) benannten Kleingarten- Entwicklungsfläche 05A (siehe Anlage 1) nachfolgende Kosten für
- die Planung und Herrichtung von Kleingärten (Neuanlage) und

- für Altlastenuntersuchungen im Rahmen des „Reduzierten Untersuchungskonzepts für zukünftige Parzellen auf Kleingartenerwartungsland ohne Verdacht auf Schadstoffbelastungen“ (RUK):

Kosten

Fläche
Fläche
in m²
Anzahl KG neu
Kosten für Altlasten- untersuchung in €
Kosten für Ankauf in €
Kosten für Neuanlage KG in €
Kosten gesamt in €
05A
22.969
(stadteigen)
51
9.180
/
688.500
697.680


Die Kosten je Einzel- Kleingarten basieren auf den Regelungen des Kleingarten- konzeptes 2016 - 2025 und des „Reduzierten Untersuchungskonzepts für zukünftige Parzellen auf Kleingartenerwartungsland ohne Verdacht auf Schadstoff- belastungen“ (RUK) und setzen sich folgendermaßen zusammen:

Herrichtung eines Ersatzgartens
Bei Neuanlage: für Planung, Moderation sowie Herrichtung inklusive Gemeinschaftsanlagen, Wasser- und Stromanschluss, Einfriedung sowie Bodenplatte
je 13.500 €
RUK
vorsorgliche Bodenuntersuchung (je Referenzflächen à 400 m² auf 12 % der neu entstehenden Kleingärten)
1.500 €

Begründung des Antrages

Die Planungen am „Kronsberg Süd“ sehen derzeit die Schaffung von rd. 3.500 neuen Wohneinheiten vor, davon ca. 3.230 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Die neuen Wohneinheiten werden lokal gesehen zu einem wesentlich gesteigerten Bedarf an Klein- gärten und folglich zu einer Unterversorgung im direkten Wohnumfeld führen. In Hannover findet der Versorgungsquotient von 1:12 (1 Kleingarten auf 12 Geschosswohnungen) seit Jahren Verwendung und wurde im Kleingartenkonzept 2016-2025 als angemessen bestätigt. Für den Quadrant Südost mit den Bezirken 06 (Kirchrode - Bemerode - Wülferode), 07 (Südstadt - Bult) und 08 (Döhren - Wülfel) zeigt sich daraus eine negative Abweichung von der durchschnittlichen Kleingartenversorgung.

Die planerische Entwicklung und Ausweisung der neuen Kleingärten am Kronsberg Nord soll einer Unterversorgung mit Kleingärten vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnbauentwicklung im Bereich Kronsberg Süd (Kronsrode) entgegenwirken.

Weitere Entwicklung und Umsetzung
Im Kleingartenkonzept 2016-2025 wurden im Hinblick auf perspektivische (Mehr-) Bedarfe bereits Kleingartenentwicklungsflächen (sog. Kleingartenerwartungsland) ausgewiesen. So auch im Bereich Kronsberg Nord (siehe Anlage 1).

Da die Teilfläche 05A (In der Ohe) im Bebauungsplan bereits als Fläche für Dauer- kleingärten festgesetzt ist (siehe Anlage 2), schlägt die Verwaltung vor, hier neue Gärten für eine bedarfsorientierte Versorgung anzulegen. Durch die Zustimmung des Rates zur Neu- anlage von Kleingärten ist auf der 22.969 m² großen Fläche die Realisierung von mindestens 51 Parzellen möglich, deren Herstellung ausdrücklich auch vom Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. begrüßt wird. Durch innovative Konzepte sollen auf der Fläche in Abstimmung mit den Beteiligten ggf. sogar noch mehr neue Kleingärten bedarfsgerecht entwickelt und umgesetzt werden.
67.30 
Hannover / 29.11.2019