Drucksache Nr. 3150/2019:
Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änd. - IGS Südstadt, Altenbekener Damm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
(zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2, zur
Anhörung zu Antragspunkt 3)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3150/2019
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änd. - IGS Südstadt, Altenbekener Damm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 679, 1. Änd.
    - Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf – Schule und Kindertagesstätte -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
    Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereiches laut Anlage 4 sowie der Art des Verfahrens als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Kostentabelle

Hinsichtlich der Kosten für die Baumaßnahme wird auf die Drucksache Nr. 0295/2016 – IGS Südstadt – Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung um einen Anbau sowie Errichtung einer Vier-Gruppen-Kindertagesstätte verwiesen. Die Kosten für die erneute Erweiterung für die Sekundarstufe II stehen noch nicht fest. Zusätzliche Kosten entstehen ggf. durch Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum.

Begründung des Antrages

Die Drucksache Nr. 0295/2016 E1 (IGS Südstadt - Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung um einen Anbau sowie Errichtung einer Vier-Gruppen-Kindertagesstätte) wurde im Juni 2016 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover einstimmig beschlossen.
In einem nächsten Schritt soll die Schule für die Sekundarstufe II erneut erweitert werden.

Die Schule liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 679, der für die Bauflächen "Allgemeines Wohngebiet" ausweist. In § 1 der textlichen Festsetzungen ist in dem Bebauungsplan geregelt, dass die nach § 4 Abs. 3 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen nicht Bestandteil des Bebauunsplans sind. Zu diesen nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen zählen unter anderem auch Anlagen für sportliche Zwecke.

Um eine bedarfsgerechte Nutzung des Schulstandortes zu sichern, soll der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass für das Schulgelände "Fläche für Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte" festgesetzt und die überbaubare Fläche für die Weiterentwicklung des Ensembles insbesondere an die Belange des Denkmalschutzes angepasst wird. Die nicht mehr aktuelle Festsetzung einer Fläche für Garagen soll aufgehoben und die zusätzlichen überbaubaren Flächen sollen für eine Erweiterung der IGS um eine Sekundarstufe II zur Verfügung gestellt werden. Außerhalb der Schulzeiten soll die vorhandene und die neue Einfeldsporthalle in dem geplanten Erweiterungsbau entlang der Wißmannstraße auch weiterhin Vereinen zur Verfügung stehen. Dies muss rechtlich eindeutig geregelt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 15.12.2018 beschlossen. Der Geltungsbereich soll sich nun aber auf das Schulgrundstück beschränken, so dass die Größe seiner Grundfläche weniger als 20 000 m² beträgt. Alle weiteren Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls vor. Auch in diesem Punkt soll der Aufstellungsbeschluss entsprechend modifiziert werden.

61.12 
Hannover / 28.11.2019