Drucksache Nr. 3096/2017:
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018

Informationen:

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3096/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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3096/2017
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2018

Antrag,

zu beschließen:
1. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften im Haushaltsjahr 2018 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats (vgl. den entsprechenden Empfehlungstext des Theaterbeirats als Anlage 1) Zuwendungen in nachstehender Höhe:
a) Grundförderung 2018

Frl. Wunder AG 20.000 €
Landerer & Company GbR 60.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 45.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 45.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 35.000 €
205.000 €
b) Produktionsförderung 2018
Agentur für Weltverbesserungspläne GbR 18.500 €
Commedia Futura e. V. 12.000 €
Figurentheater Neumond 9.000 €
Ingeborg Hoffmann 9.500 €
Klecks-Theater Hannover e. V. 50.300 €
Landerer & Company GbR 30.000 €
Theater am Barg 8.200 €
Theater an der Glocksee e. V. 25.000 €
TheaterErlebnis GbR 14.000 €
Theater im Pavillon (BI Raschplatz e. V.) 9.500 €
Theater sýstema 10.000 €
Theaterspiel Kindeskind Mazzotti GbR 14.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 22.000 €
232.000 €
2. Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt.

3. Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden 2018 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 54.839 € bereitgestellt.

4. Jedes Mitglied des Theaterbeirats erhält für seine Tätigkeit im Jahr 2018 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2018 besteht, wird die Aufwandentschädigung anteilig gewährt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einem paritätisch besetzten Beirat (drei Damen, drei Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 57.839,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 437.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -494.839,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -494.839,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt den Empfehlungen des Theaterbeirats.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung. Auch in der Vergangenheit betrug die jährliche Aufwandsentschädigung 500 € pro Mitglied.
41.1 
Hannover / 07.12.2017