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Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg;
Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
Antrag,
dem Änderungsantrag 15-0245/2018 (Anlage 1) aus dem Stadtbezirksrat Mitte zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Belange wurden in der Ursprungsdrucksache berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Eine Vorrangschaltung für den ÖPNV wird auch an der geplanten neuen Lichtsignalanlage in der Clausewitzstraße eingerichtet. An den benachbarten lichtsignalgeregelten Knotenpunkten wird eine Vorrangschaltung beibehalten. Damit folgt die Verwaltung auch den Beschlüssen des Rates zur Beschleunigung des ÖPNV aus den Jahren 1971 (DS 0828/71) und 1988 (DS 1194/87).
66.22
Hannover / 31.01.2018