Informationsdrucksache Nr. 3030/2022:
Information zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Robert-Enke-Straße 3 (Stadion)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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3030/2022
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Information zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Robert-Enke-Straße 3 (Stadion)

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über die Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten städtischen Grundstück "Robert-Enke-Straße 3" (Stadion).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Stadion steht grundsätzlich allen Geschlechtern in gleicher Weise zur Nutzung zur Verfügung. Bezüglich der Hauptnutzungsgruppe, dem Profisport, gilt allerdings aktuell, dass vor allem Männer von den Regelungen dieser Drucksache profitieren.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen und weitere Einzelheiten werden in der zeitgleich ins Verfahren gegebenen vertraulichen Beschlussdrucksache dargestellt.

Projektbeschreibung
Um sich als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006 bewerben zu können, musste die Landeshauptstadt Hannover (LHH) den Nachweis führen, dass ein Stadion zur Verfügung steht, das die Anforderungen an ein weltmeisterschaftstaugliches Stadion erfüllt. Das alte Niedersachsenstadion erfüllte diese Anforderungen seinerzeit nicht. Für den erforderlichen Umbau und Betrieb des Stadions hat die LHH nach Durchführung eines komplexen Vergabeverfahrens in 2002 einen Baukonzessionsvertrag geschlossen. Nach Maßgabe dieses Vertrages hat die Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG (Arena GmbH) als Konzessionärin das Recht, das Stadion bis zum März 2030 im Rahmen der im Vertrag vorgesehenen Nutzung zu betreiben.

In den vergangenen Jahren hat die Arena GmbH mehrfach Interesse daran bekundet, die Nutzung der Arena langfristig über das Jahr 2030 hinaus fortzusetzen. Auch die LHH hat im Sinne eines langfristigen und kontinuierlichen Betriebs des Stadions ein Interesse an einer Fortführung des Engagements der Arena GmbH.

Die Verwaltung hat deshalb mit der Arena GmbH einen Erbbaurechtsvertrag verhandelt, der im Jahr 2030 unmittelbar an die auslaufende Baukonzession anschließen und bis zum Jahr 2096 laufen soll. Mit zeitnaher Unterzeichnung des Vertrages vereinbaren die Parteien jedoch bereits jetzt für die LHH günstige Bedingungen, die die Arena GmbH neben den Verpflichtungen aus der Baukonzession erfüllen will. Dies bezieht sich insbesondere auf den Umbau zum klimaneutralen Stadion bis zum Jahr 2035.

Die lange Laufzeit und die Spezialnutzung "Profifußball" machen es erforderlich, den Erbbaurechtsvertrag so zu gestalten, dass Verwaltung und Erbbauberechtigte auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren können. Von besonderer Bedeutung sind Szenarien, die sich daraus ergeben könnten, dass der Profifußball seine heutige wirtschaftliche Bedeutung verlieren könnte. In diesem Fall werden der Erbbauberechtigten Spielräume eingeräumt, um den Nutzungszweck im Einvernehmen mit der LHH anzupassen.

Als Hauptnutzungszweck festgeschrieben bleibt wie bisher der Profifußball. Sollte dieser als wirtschaftliche Grundlage nicht mehr ausreichend sein, ist die Erbbauberechtigte berechtigt, andere sportliche Nutzungen zur neuen Hauptnutzung zu machen. Kann in diesem Rahmen kein wirtschaftlich tragfähiges Konzept gefunden werden, ist über andere neue Konzepte zu verhandeln.

Die LHH erhält das vertragliche Recht, die Arena zu 3 Terminen im Jahr zu nutzen, solange es keinen Konflikt mit dem Ligaspielbetrieb gibt.

Während der Laufzeit ist die Erbbauberechtigte für die ordnungsgemäße Unterhaltung allein verantwortlich. Dabei orientieren sich die Anforderungen an den baulichen Zustand des Stadions sowie an dessen Betrieb nach der jeweils gültigen Fassung der Lizenzordnung der DFL.

Neben diesen Anforderungen verpflichtet sich die Erbbauberechtigte auch, das städtische Ziel der klimaneutralen Stadt durch ein klimaneutrales Stadion zu erfüllen. Sie wird deshalb nach Beurkundung des Vertrages im kommenden Jahr einen Masterplan aufstellen und mit der Verwaltung abstimmen, in welchen Schritten dieses Ziel bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll. Dabei sollen alle Veränderungen, Renovierungen, Sanierungen, Neu- und Ersatzanschaffungen der kommenden Jahre bereits genutzt werden, um auf dieses Ziel hinzuarbeiten.

Zeitgleich mit diesem Erbbaurechtsvertrag wird zwischen der Erbbauberechtigten und dem Hannover Congress Centrum ein neuer Betriebsführungsvertrag zum gastronomischen Betrieb in der Arena verhandelt.

Die verschiedenen Interessen stehen aus Sicht der Verwaltung in diesem Vertragswerk in einem ausgewogenen Verhältnis. Die Regelungen, die den Kern der Baukonzession darstellen und sich in den letzten 20 Jahren bewährt haben, bleiben erhalten. Die Arena liegt vollständig in der Verantwortung der Arena GmbH, die allein für alle öffentlichen und privaten Lasten sowie die vollständige Unterhaltung, Anpassung an sich ändernde Verhältnisse und auch die Verkehrssicherung verantwortlich ist. Die Hauptnutzung bleibt der Sport.

Mit einer Entscheidung über die langfristige Nutzbarkeit der Arena für den Fußball gibt die LHH auch ein Bekenntnis zum Sport ab und zeigt sich als langfristig verlässliche Partnerin.

Einzelheiten zu den vertraglichen Regelungen des Erbbaurechtsvertrages sind in der zeitgleich ins Verfahren eingebrachten Beschlussdrucksache dargestellt.

23.11 
Hannover / 21.11.2022