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Vorhabenträgerwechsel zum DV Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1865 – Lehrter Straße / Gollstraße
Antrag,
einem Vorhabenträgerwechsel für das Bauvorhaben an der Lehrter Straße / Gollstraße zu beschließen. Die Vorhabenträgerin ist nunmehr die bauwo Wohnen GmbH, Rathenaustraße 12, 30159 Hannover.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1865
eingehend geprüft. Sie gelten für den Durchführungsvertrag und den Vorhabenträgerwechsel in gleichem Maße.
Kostentabelle
Es ergeben sich keine Veränderungen zu den Ausführungen in Drucksache Nr. 1448/2019.
Begründung des Antrages
Die bauwo Wohnen GmbH als Eigentümerin des als Anlage 1 gekennzeichneten Vertragsgebiets, hatte nach ursprünglicher Initiierung des Gesamtprojektes und des hierfür erforderlichen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1865 – Lehrter Straße / Gollstraße - aus innerorganisatorischen Erwägungen mit Kaufvertrag vom 16.06.2019 das Vorhabengrundstück an die Investorin Frau Hanan Rajabo veräußert Diese wollte das Bauvorhaben nach Maßgabe des ausverhandelten, gesetzlich zwingend erforderlichen Durchführungsvertrages umsetzen. Alle erforderlichen Nachweise lagen vor. Der entsprechende Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages wurde daraufhin zu Drucksache Nr. 1448/2019 am 26.09.2019 vom Verwaltungsausschuss gefasst. Parallel wurde mit Drucksache Nr. 1433/2019 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Ratsversammlung beschlossen.
Aus von Stadt und Verkäuferseite nicht zu beeinflussenden Gründen ist Frau Rajabo nunmehr vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ohne Vorhabenträger und den Abschluss eines Durchführungsvertrages könnte das weitere Verfahren nicht betrieben werden.
Die bauwo Wohnen GmbH hat sich daher entschlossen, das Bauvorhaben mit den in Drucksache Nr. 1448/2019 beschlossenen Inhalten wieder selbst aufzugreifen und umzusetzen. Sie wird als neue Vorhabenträgerin den Durchführungsvertrag in der vorliegenden, beschlossenen Form unterzeichnen.
Alle seitens der bauwo Wohnen GmbH zur erfüllenden Anforderungen hierfür liegen vor.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen und die Verwaltung damit in die Lage zu versetzen, das weitere Verfahren zu betreiben.
61.16
Hannover / 19.11.2019