Drucksache Nr. 2996/2019:
Landeszuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der
Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2996/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2996/2019
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Landeszuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der
Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bewilligung einer Landeszuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen. Der Vertrag sieht eine Förderung in Höhe von bis zu 11.050.000 Euro vor, die bis zum 31.12.2023 abgerufen werden müssen. Einzahlungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2021/2022 veranschlagt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Das Land stellt im Rahmen einer Projektförderung eine Landeszuwendung in Höhe von maximal 11.050.000 Euro in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Das Land Niedersachsen stellt den vier niedersächsischen Kommunen, die Ende 2017 noch von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffen waren (Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Hildesheim), insgesamt 20 Mio. Euro aus dem landesweiten Wirtschaftsförderfonds – ökologischer Teil zur Verfügung.

Für Hannover stehen maximal 11,05 Mio. Euro zur Verfügung, die bis zum 31.12.2023 abgerufen werden müssen.

Die Mittel sind ausschließlich zweckbestimmt für die Umsetzung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinhaltung sowie zur Umsetzung und Förderung einer nachhaltigen Mobilität.

Förderfähige Maßnahmen sind:
· Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar die Stickstoffdioxidbelastung an den Belastungsschwerpunkten senken können,

· Maßnahmen, die nachvollziehbar der Verbesserung der Luftreinhaltung oder der Vermeidung von Fahr- / Verkehrsverboten dienen können,

· Maßnahmen, die unmittelbar nachhaltige Mobilität fördern,

· Maßnahmen, die unmittelbar motorisierte Individualverkehre vermeiden oder

· Maßnahmen, die den Einsatz alternativer Antriebe/Treibstoffe fördern.


Personalkosten zur Umsetzung von Maßnahmen sind nicht förderfähig. Gutachten und Planungsaufträge sind ebenfalls nicht förderfähig, sofern sie nicht unmittelbar für die Umsetzung von förderfähigen investiven Maßnahmen erforderlich sind.

Die Verwaltung beabsichtigt, bei der Auswahl von Maßnahmen den Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität (I-Drs. 2251/2018) in seinen Handlungsfeldern

· Digitalisierung des Verkehrs,

· Radverkehr,

· Elektrifizierung des Verkehrs

· Urbane Logistik und

· ÖPNV


zugrunde zu legen.

Da mit der Förderung auch der Eigenanteil, der Projekte zur Digitalisierung im Verkehr, die bereits eine Förderung durch den Bund erhalten, kofinanziert werden kann, soll insbesondere für die bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmen, soweit hierfür noch keine Aufträge erteilt wurden, sowie deren Erweiterung eine Förderung beantragt werden. Auf diese Weise können Maßnahmen, die erst später geplant waren, bei positivem Förderbescheid vorgezogen werden. Des Weiteren ist geplant, eine Förderung für die Errichtung von Velorouten (Haushaltsbegleitanträge 0163/2019 und 0174/2019) sowie für den Bau einer weiteren großen Fahrradabstellanlage im Bereich des Hauptbahnhofes sowie zu Bike and Ride und Fahrradparken in Wohnquartieren zu beantragen. Zum Thema Fahrradabstellanlage im Bereich des Hauptbahnhofs wird in den nächsten Wochen in Abarbeitung des Ratsauftrages 2906/2017 eine Informationsdrucksache vorgelegt, in der verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und bewertet werden.

Ergänzend zu diesen beiden Themenkomplexen ist beabsichtigt, eine Förderung für die Erprobung eines neu entwickelten katalytisch wirkenden Straßenbelages in der Göttinger Straße, die Einrichtung von zusätzlichen Bewohnerparkzonen (Haushaltsbegleitantrag 0160/2019), sowie die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen für die Verwaltung zu beantragen.

Über die Auswahl der Einzelmaßnahmen muss das Einvernehmen mit dem Land hergestellt werden.

Zu den Maßnahmen, zu denen bisher keine Ratsaufträge bestehen, werden nach positivem Bescheid des Landes zur Förderung weitere Beschlussdrucksachen vorgelegt, in denen dann auch der sich daraus ergebende Personal- und Sachaufwand dargestellt wird, der erforderlich wird, um die Projekte bei optimalem Verlauf im vorgesehenen Förderzeitraum abwickeln zu können.
67.1 / 66
Hannover / 19.11.2019