Drucksache Nr. 2968/2018:
"Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)"; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2968/2018
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

"Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)"; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung

Antrag,

den folgenden Vorschlägen für die Realisierung des Lernortes zuzustimmen:


1. der pädagogischen Konzeption gem. Anlage 1
2. den Ausstattungskosten für den Lernort am angemieteten Standort Rathauskontor, Theodor-Lessing-Platz 1a in Höhe von bis zu 343.200 € aus dem vorhandenen Investitionskorridor 2018 und 2019 des Teilhaushaltes Kultur
3. den jährlichen Folgekosten für den Betrieb der neuen städtischen Kultureinrichtung in Höhe von bis zu 314.000 € für Personal- und Sachaufwand gem. Anlage 2,

4. der Erstattung der dem Vermieter entstehenden ausstellungsbedingten baulichen Kosten im Rathauskontor in Form einer Einmalzahlung bis zur Höhe von 584.000 € und
5. der Namensgebung „ZeitZentrum Zivilcourage“

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote des Lernortes richten sich zunächst im Grundsatz gleichermaßen an die unterschiedlichen Gruppen, mit einem Schwerpunkt auf Junge Menschen. Zusätzlich wird bei der detaillierteren Programmplanung Rücksicht auf Interessen spezieller Zielgruppen genommen werden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41-Kultur - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.28104.901.2
Erinnerungsarbeit, Sonst. Maßn.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 343.200,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -343.200,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41-Kultur 2019 ff - Investitionstätigkeit
Produkt 28104
Erinnerungsarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 162.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 736.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -898.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -898.000,00 €

Die Kostentabelle zum Teilergebnishaushalt bildet die Aufwendungen im Jahr 2019 ab. Der in Anlage 2 dargestellte Aufwand für die Jahre 2019 und 2020 ist im Doppelhaushaltsplan 2019/2020 enthalten.
Zusätzlich wird zu Lasten des Haushaltsjahrs 2018 eine Rückstellung in Höhe von 584.000 € zu Ziffer 4 des Antragstextes gebildet. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018.

Begründung des Antrages


Allgemeines und zu Punkt 1 Pädagogische Konzeption:

Zuletzt wurde mit den Drucksachen Nr. 1971/2015 und Nr. 1236/2017 über das Grobkonzept für einen Lernort und dessen Weiterentwicklung berichtet und die Umsetzungsplanung für den Standort Rathauskontor am Theodor-Lessing-Platz beschlossen. Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 wurde der Ratsauftrag, einen Lernort Erinnerung und Demokratie an einem zu findenden Standort in zentraler Lage zu realisieren mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 330.000 € ausgestattet.

Unter Inanspruchnahme der Anschubfinanzierung wurde im Dialogverfahren mit einem externen Büro für Ausstellungsgestaltung, GWF-Ausstellungen in Hamburg, die Umsetzung des Konzeptes im vorgesehenen Gebäudeteil am Theodor-Lessing-Platz 1a konkretisiert und kalkuliert.

Weiterer Dialogpartner war in Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit der Beirat Erinnerungskultur.





Außerdem fanden verschiedene Beteiligungsprojekte mit einer Gruppe von jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur bzw. Politik unter kulturpädagogischer Begleitung des Sachgebietes für Kinder- und Jugendkultur im Bereich Stadtteilkultur sowie mit Studenten unter Anleitung der Universität Hannover statt. Hieraus wurden wertvolle Anregungen für Konzeption, Ausstattung und Betrieb des Lernortes bei Vertreterinnen und Vertretern der Hauptzielgruppe „Junge Menschen“ generiert. Unter anderem wurde das im Lernort vorgesehene Jugendzimmer im Rahmen eines Beteiligungsprojektes gestaltet.

Der Fachbereich Kultur bietet mit seinen Kultureinrichtungen bereits ein sehr breites Spektrum kultureller Bildung für alle Menschen. Hierzu gehören Orte der Begegnung im Stadtzentrum und in vielen dezentralen Stadtteilen sowie Angebote, Kunst und Kultur zu rezipieren und viele Möglichkeiten, selbst künstlerisch tätig zu werden.
Der Lernort im Rathauskontor soll als zentral gelegene Anlaufstelle ergänzend zu den vorhandenen Kultureinrichtungen unterschiedliche Ansätze bieten, sich die Stadt Hannover als gegenwärtige Heimat bzw. als Gemeinwesen mit Geschichte zu erschließen. Im Zentrum des Vermittlungskonzeptes stehen dabei Menschen, die zur Zeit des Nationalsozialismus in Hannover gelebt und gewirkt haben. Die von den Ratsgremien bereits verabschiedete Gesamtkonzeption für den Lernort findet sich in Drucks. Nr. 1236/2017 mit zwei Anlagen.

Die das Gesamtkonzept konkretisierende pädagogische Konzeption (Anlage 1) wurde von einer Gruppe erarbeitet, die aus Mitarbeitenden der Städtischen Erinnerungskultur, Mitgliedern des Beirates Erinnerungskultur sowie Mitarbeitenden des Sachgebiets Kinder- und Jugendkultur des Bereichs Stadtteilkultur bestand. Das Konzept wurde im Beirat Erinnerungskultur einstimmig verabschiedet.

Die weitere Ausprägung konkreter Angebote wird unverzüglich nach Besetzung der Stelle der pädagogischen Fachleitung des Lernortes beginnen. Eine Verschränkung mit existierenden und bewährten Vermittlungsprogrammen, insbesondere mit dem Kulturabo für weiterführende Schulen, ist vorgesehen.

Im Lernort werden durch Fachkräfte geleitete, vertiefende Workshops für Teilnehmergruppen einen Schwerpunkt der Vermittlungsangebote bilden. Diese dienen vor allem dazu, die Errungenschaften einer demokratischen Gesellschaft im Vergleich zu totalitären Systemen zu verdeutlichen und Möglichkeiten einer couragierten Haltung am individuellen Beispiel aufzuzeigen und einzuüben. Hauptzielgruppen für diese Angebote sind Schulklassen.

Auch aufgrund der ausgezeichneten Lage wird mit einem großen Interesse von Einzelbesucherinnen und Einzelbesuchern gerechnet. Sie können sich die Inhalte unabhängig von Workshops und pädagogischer persönlicher Anleitung ebenfalls erschließen.

Der Lernort wird für Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher wie auch Gruppen auch Ausgangspunkt für die Erkundung des hannoverschen Stadtgebietes sein, um historische Orte aufzusuchen oder Lebenswege nachzuverfolgen.







Zu Punkt 2 Ausstattungskosten:

Der Lernort wird in einer Mietfläche eines Bestandsgebäudes realisiert, welches vermieterseitig entsprechend den städtischen Standards für Anmietflächen hergerichtet wird. Mit dieser Drucksache werden nunmehr die weiterführenden Kosten für die Herrichtung zu einer Ausstellungs- und Lernortfläche vorgelegt. Die Ausstattungskosten umfassen Investitionskosten unter anderem für speziell zu fertigende Ausstellungsmöbel, Ausstellungs- und Medientechnik, allgemeine Ausstattung (z.B. Garderoben, Empfang, Sitzmöbel usw.) sowie ein Besucherleitsystem. Die Kosten wurden in Zusammenarbeit mit dem beauftragten externen Büro für Ausstellungsgestaltung überwiegend durch Marktrecherchen ermittelt.

Bei der Auswahl aller Möblierungs- und Präsentationskomponenten wurde eine spätere einfache und kostengünstige Austauschbarkeit der Inhalte als besonders wichtig gewertet.

Die Finanzierung der Investitionskosten kann aus dem vorhandenen Investitionskorridor (Ansätze 2019 zuzüglich Haushaltsreste) des Teilhaushaltes Kultur erfolgen, ohne dass ein Mehrbedarf entsteht oder andere geplante Maßnahmen hierdurch reduziert oder zurückgestellt werden müssen.



Zu Punkt 3 Folgekosten sowie Zeitplan:

Die in Anlage 2 aufgeführten dauerhaften Folgekosten sind im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2019/ 2020 enthalten. Ab 2021 ggf. betriebsnotwendige Änderungen werden verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2021 eingestellt.

Die Mietaufwendungen und Mietnebenkosten sowie Gebäudereinigung für die Fläche im Rathauskontor würden zusätzlich über interne Leistungsverrechnungen verwaltungsintern abgebildet werden.

Der Lernort wird nach Einschätzung zum Zeitpunkt der Drucksachenerstellung im Herbst 2019 eröffnen. 2019 und 2020 werden dann Erfahrungen mit Pilotangeboten gesammelt. Ein erster Auswertungsbericht wird dem Kulturausschuss im Anschluss vorgelegt.

Die lokale Erinnerungskultur (und Demokratiebildung) der Städtischen Erinnerungskultur wird bis auf Weiteres den historischen Kontext Nationalsozialismus als Schwerpunkt haben. Hier gilt es in den nächsten Jahren noch gezielt aufgezeigte Forschungsdefizite auszugleichen (siehe Gutachten von Dr. Schmid, Drucksache Nr. 1236/ 2017).
Sukzessive werden aber auch Auseinandersetzungen mit anderen gesellschaftlichen Systemen und Entwicklungen in Angebote der Demokratiebildung integriert werden. Um dies zu ermöglichen wird eine zusätzliche Stelle für eine Historikerin/ einen Historiker geschaffen. Kooperationen mit der Universität Hannover, z.B. für ständige Praktikumsfelder, aber auch Dissertationsstipendien sollen mittelfristig zusätzlich entstehen.

Die städtische Erinnerungskultur, die es als städtische Organisationseinheit erst seit 2010 gibt und die zunächst eine Modernisierung der Gedenkveranstaltungen zu den historischen Gedenktagen als Kernaufgabe erhalten hatte, wird sich zum Betrieb des Lernortes für Geschichte und Demokratiebildung personell auch um pädagogisches Fachpersonal verstärken.


Neben einer dauerhaften Stelle für eine historisch-pädagogische Fachleitung werden wechselnde Fachkräfte benötigt, die als sogenannte Teamer mit möglichst diversen biografischen Hintergründen Schülergruppen und andere Lerngruppen begleiten werden. Diese werden aus den Sachaufwendungen, die im Verwaltungsentwurf 2019/2020 enthalten sind, finanziert. Die Attraktivität und vor allem die Glaubwürdigkeit der Angebote hängen stark von der Authentizität der Teamer ab. Dies werden sowohl Studierende, FreiberuflerInnen unterschiedlicher Grundqualifikation als auch ältere Mitglieder der Zivilgesellschaft und Menschen mit Fluchtgeschichte und/ oder nichtdeutscher Herkunft handeln.

Die übrigen Folgekosten im sächlichen Aufwand entstehen für die Erneuerung und Ergänzung des Lernortes in allen Bestandteilen sowie für Lern- und Arbeitsmaterialien.


Zu Punkt 4 Einmalige konsumtive Kosten:

Zum Zeitpunkt der Anmietung konnte dem Vermieter aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Ausrichtung des Lernortes noch kein entsprechendes Ausstellungskonzept vorgelegt werden, aus dem sich die baulichen Anforderungen ergeben hätten. Es war daher erforderlich, die ausstellungsbedingten baulichen Anforderungen Zug um Zug mit Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes zu entwickeln. Dieses erfolgte parallel zu der bereits laufenden Sanierung des Rathauskontors.

Der laut Mietvertrag zu zahlende Mietzins basiert auf der Vermietung als Büro- und Archivflächen nach dem Standard der Stadt Hannover. Die nunmehr anfallenden Kosten wären ebenfalls entstanden, wenn die Anforderungen des Lernortes vor Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen wären. In diesem Fall hätten die Kosten bei der Kalkulation des Mietzinses Berücksichtigung gefunden. Dies hätte in der Folge zu einem deutlich höheren Mietzins für die betroffenen Ausstellungsflächen geführt.

Die für den Lernort genutzten Flächen sind ebenfalls für den Büromietzins angemietet worden. Dieser Mietzins ist für Ausstellungsflächen u.a. im Erdgeschoss als deutlich unter dem Marktmietzins anzusiedeln.

Die Möglichkeit, die ausstellungsbedingten Baukosten auf die Miete umzulegen, wurde als nicht wirtschaftlich geprüft, da neben den umzulegenden Baukosten marktüblich vom Vermieter Zinsen, Wagniszuschläge und Gewinn hinzugerechnet würden. Zudem würde dieser dann deutlich höhere Mietzins sich nicht unerheblich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Indexierung auswirken.

In einem ersten Schritt wurden mit der Drucksache 1048//2018 bereits die Mehrkosten für die bauliche Anpassung des Rathauskontors zur Entscheidung vorlegt. Dies betraf die Lüftungsanlage, Einbruchmeldeanlage sowie die Erweiterung der Brandmeldeanlage. Nunmehr werden mit dieser Drucksache die weiterführenden ausstellungsbezogenen Kosten zur Herrichtung als Ausstellungfläche vorgelegt. Hierzu zählen u.a. die Ausstellungsbeleuchtung und -steuerung, Wandqualitäten, Bodenbeläge, Innenausbauten, Deckengestaltung, zusätzliche Fenster und Türelemente sowie die hieraus entstehenden Planungskosten.





Zu Punkt 5 Namensgebung:

Bereits mit der Auftragserteilung hatten die Ratsgremien vorgegeben, dass es darum geht, den nachkommenden Generationen über eine gegenwartsbezogene Vermittlungsarbeit am Beispiel des Nationalsozialismus den hohen Wert einer demokratisch verfassten Gesellschaft zu vermitteln. Der städtische Lernort sollte also keine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus werden; wichtigste hannoversche Gedenkstätte soll vielmehr die Gedenkstätte Ahlem (in Trägerschaft der Region) bleiben. Diesen Vorgaben soll bereits die Namensgebung als Aushängeschild des Lernortes entsprechen.

In unterschiedlichen Gremien und Beteiligungsprojekten wurden zahlreiche Namensvorschläge entworfen, erörtert und verworfen.


Zum Beispiel:
Lernort: zu verschult
Stadtlabor: zu technisch, naturwissenschaftlich experimentell

usw.

Zuletzt blieb unangefochten und mit großer Mehrheit bei jungen und älteren Menschen, ehrenamtlichen wie professionellen Beteiligten folgender Name, der mit dieser Drucksache dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird:

ZeitZentrum Zivilcourage

Zur Vermittlungsarbeit wird folgender Untertitel Verwendung finden:

Mitmachen oder Widerstehen

Für Marketingzwecke könnten Verkürzungen, wie z.B. „Z³“ im weiteren Prozess Verwendung finden.



6. Lokale historische Bezüge am Theodor-Lessing-Platz: KZ-Ausschuss

Recherchen der Städtischen Erinnerungskultur haben ergeben, dass es in unmittelbarer Nähe des künftigen Lernorts folgenden geschichtlichen Bezug zur neuen Einrichtung gibt:

Auf dem heutigen Theodor-Lessing-Platz, früher Am Knappenort 7, arbeitete ab 1947 in einer Baracke der „Ausschuss ehemaliger Konzentrations-Häftlinge Hannover“, kurz „KZ-Ausschuss“. Der KZ-Ausschuss war im April 1945 auf Initiative des ehemaligen Häftlings des KZ Ahlem, Dr. jur. Victor Fenyes, und dem vormaligen Häftling und Rapportschreiber des KZ Mühlenberg, Gerhard Grande, gegründet worden.

Der eng mit den Behörden zusammenarbeitende KZ-Ausschuss half bei der Versorgung in Hannover wohnender und durchreisender ehemaliger Häftlinge mit Lebensmitteln, Wohnraum und Kleidung.



Im November 1945 setzte der Oberpräsident der Provinz Hannover den KZ-Ausschuss als „Hauptausschuss ehemaliger politischer Häftlinge der Provinz Hannover“ als zentrale Stelle für die Belange der ehemaligen Häftlinge in der Provinz Hannover ein. Die Aufgaben des KZ-Ausschusses wurden im März 1949 dem städtischen „Amt für politisch, rassisch und religiös Verfolgte“ übertragen. Der für das Land Niedersachsen zuständige Hauptausschuss wurde ein Jahr später aufgelöst.

Zur Erfolgsbilanz seiner humanitären Arbeit unter schwierigsten Umständen gehörten nicht nur die sozialen und ordnungspolitischen Leistungen des Ausschusses. Die würdige Bestattung der ermordeten KZ-Häftlinge und die Gestaltung der ersten Gedenkveranstaltungen zur Erinnerung an ihre Leiden in Stadt und Provinz Hannover ist sein Verdienst.

Die vom KZ-Ausschuss begründete Tradition der Erinnerung an die Opfer und die Verbrechen des NS-Regimes kann als Ausgangspunkt der städtischen Erinnerungskultur in Hannover gewertet werden.

41.0 
Hannover / 06.12.2018