Drucksache Nr. 2963/2018:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
(zur Entscheidung zu den Antragspunkten 3 und 4, zur Anhörung zu den Antragspunkten 1 und 2)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2963/2018
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zu beschließen,
  2. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 entsprechend des Antrages vom 19.11.2018 (Anlage 5) zu beschließen,
  3. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus als Nachnutzung gewerblich genutzter Flächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  4. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Kostentabelle

Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, alle im Zusammenhang mit der Projektentwicklung anfallenden Kosten zu tragen.

Begründung des Antrages

Das Vorhabengebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 620, welcher ein Gewerbegebiet mit offener Bauweise festsetzt. Auf dem Grundstück Tiestestraße 14 c befinden sich gegenwärtig im nördlichen Bereich überwiegend zweigeschossige Gewerbebauten, in denen die Verkaufsräume eines Blumenladens und einer Physiotherapiepraxis untergebracht sind. An dieses Gebäude schließt sich ein kleines zweigeschossiges Wohnhaus an. Der südliche Bereich wird als Garagenhof und Pkw-Stellplatzanlage mit ca. 45 Stellplätzen und 5 Garagen genutzt. Der gesamte Bestand der vorhandenen Gebäude soll vollständig abgebrochen werden. Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Vorhabenträgerin ein neues Wohn- und Geschäftshaus in die Gemengelage des Umfeldes einzufügen. In dem geplanten Gebäude sollen insgesamt ca. 10 Wohnungen und einige Gewerbeeinheiten entstehen. Die Errichtung des Gebäudes soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden, damit der gewerbliche Bestand im Bauverlauf zum Teil erhalten werden kann. Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 620 und daher muss hierfür ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit Schreiben vom
19.11.2018 hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt.

Die vorliegende Planung sieht einen dreigeschossigen Baukörper vor, dessen nördlicher Abschnitt ein steil geneigtes und zu Wohnzwecken ausgebautes Satteldach erhält, während im Süden Flachdächer, teils mit nutzbaren Terrassen und teils mit Aufstellflächen für Solaranlagen, vorgesehen sind. Der in Nord-Süd-Richtung langgestreckte Baukörper schafft damit einen Raumabschluss zu den gewerblich genutzten Flächen im östlichen Anschluss. Für das Vorhaben werden insgesamt 42 ebenerdige Stellplätze und drei Garagenstellplätze mit einer durch Baulast gesicherten Zufahrt über das Grundstück Tiestestraße 16 im Nordwesten neu erschlossen.

Als bestandsichernde Planung gilt dieser Bebauungsplan als Maßnahme der Innenentwicklung. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 1802 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, welches unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden darf:

  • Die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO muss weniger als 20.000 m² betragen. Das gesamte Plangebiet hat eine Größe von lediglich 3.250 m². Somit wird der Grenzwert deutlich unterschritten werden.
  • Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.
  • Es gibt keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es ist beabsichtigt, von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abzusehen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchführen zu können.
61.12 
Hannover / 05.12.2018