Drucksache Nr. 2956/2022:
Unterkunft Kleefelder Straße 31, Errichtung von drei Fluchttreppen

Inhalt der Drucksache:

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2956/2022
3
 

Unterkunft Kleefelder Straße 31, Errichtung von drei Fluchttreppen

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Errichtung von drei Fluchttreppen in der Liegenschaft Kleefelder Straße 31 in Höhe von insgesamt 670.000 €
2. der Freigabe der Mittel im TH 61
3. sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Au der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender Betroffenheit

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme B.192281600
FlüWo Kleefelder Str., Außenstahltreppen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 670.000,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -670.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 8.000,00 €
Abschreibungen 20.100,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.100,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -38.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -38.200,00 €
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 670.000 € = 8.000 €

Abschreibungen


3 % von 670.000 € = 20.100 €

Zinsen


Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene
Investitionssumme von 670.000 € = 10.100 €

Finanzierung


Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs 61, stehen in der Investitionsmaßnahme - I.31505.500.2 vorbehaltlich der Priorisierung der entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2022 - Mittel in Höhe von 670.000 € zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Die Landeshauptstadt Hannover hat einen dauerhaft hohen, aktuell sogar ansteigenden Bedarf an der Bereitstellung von Unterkünften für obdachlose oder geflüchtete Personen.

Die Gebäude, die mit der Standortentscheidung DS 3217/2019 vom 16.06.20 entschiedenen Ankaufs und Umbau des ehemaligen Schwesternwohnheims Kleefelder Straße 31 sollen zukünftig als Unterkunft für obdachlose Personen genutzt werden. Die Immobilie wurde mit Urkundenrolle 151/2020 angekauft und das Vorkaufs-Rückkaufsrecht gezogen.

Die Liegenschaft ist mit drei 3- bis 5-geschossigen Häusern bebaut und bietet insgesamt Platz für ca. 100 Personen.
Aufgrund der baulichen Struktur ist vorgesehen, dort überwiegend Microappartements für jeweils eine Person einzurichten.

Für die Herrichtung der Gebäude zum o. g. Zweck sind jedoch umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich, um die aktuellen baurechtlichen und funktionalen Anforderungen abzubilden. Die entsprechende Umbauplanung wird derzeit erstellt.

Im Vorgriff auf diese geplante dauerhafte Nutzung hat die Stadt die Gebäude aus aktuellem Anlass zum Teil mit Geflüchteten aus der Ukraine belegt und dazu den zeitaufwändigen Umbau zu Microappartements vorerst zurückgestellt.

Aus Sicherheitsgründen kann jedoch nur eine teilweise Belegung der Häuser erfolgen.

Damit die Kapazität der Gebäude vollumfänglich in Anspruch genommen werden kann, ist die Errichtung der auch für die spätere Nutzung notwendigen drei Außentreppen erforderlich; die bislang zur Entfluchtung oberer Geschosse aufgestellte Gerüsttreppe ist nicht ausreichend.

Die Verwaltung plant daher, die drei ohnehin notwendigen Außentreppen zeitnah zu errichten.

Baubeschreibung
Einzelheiten können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Eine Abstimmung war nicht erforderlich, da die räumliche Aufteilung unverändert bleibt.

Terminplanung
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ab Frühjahr/Sommer 2023; die Bauzeit beträgt voraussichtlich 3 Monate.
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Hannover / 10.11.2022