Informationen:
verwandte Drucksachen:
2952/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 25.11.2019: Jugendhilfeausschuss: Zur Kenntnis genommen
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksräte 01 - 13
2952/2019 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Jugendhilfeausschuss An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis) |
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Der Stichtag für die Datenerhebung des Kitaberichts wurde - abweichend zum bisherigen Stichtag am 01. Oktober - auf den 01. März 2019 verlegt. Mit dieser Verlegung sollte erreicht werden, dass die Altersstruktur der in den Kindertagesstätten betreuten Kinder besser abgebildet werden kann. Aufgrund einer nun zusätzlich veränderten Praxis* für die Schulrückstellung sind die Daten mit Stichtag 01. März nicht mehr aussagekräftig; es lässt sich nicht unterscheiden, ob ein Kind, das 6 Jahre alt ist, "durchgewachsen" ist oder vom Schulbesuch zurückgestellt wurde. Schon die Erkenntnisse aus dem ersten Umsetzungsjahr der "Flexi-Regelung" verdeutlichten jedoch, dass der Anteil der 6-Jährigen im Kindergarten deutlich ansteigen wird und eine relevante zusätzliche Planungsgröße wird. Aus diesen Gründen wird die Datenabfrage ab dem Kita-Jahr 2019/20 wieder zum alten Stichtag erfolgen.
Zusätzlich enthält dieser Halbjahresbericht neben den betreuten Kindern (Betreuungsquote) auch die unbelegten Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze und bildet so die gesamte Versorgungssituation besser ab. Unberücksichtigt bleiben hierbei allerdings freie Plätze in altersübergreifenden Gruppen, da sie nur im belegten Zustand den Betreuungsformen zugeordnet werden können, sowie die freien Plätze in der Tagespflege, auf deren Belegung die Stadt keinen Einfluss hat. Die sich aus der Summe der betreuten Kinder und der unbelegten Plätze ergebenden Versorgungsquoten werden in diesem Bericht neu eingeführt.
*Im Jahr 2018 führte das Land die Wahlmöglichkeit für Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder gemäß § 64 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ein. Diese Flexibilisierung der Einschulung ("Flexi-Regelung") ermöglicht es Eltern von Kindern, die zwischen dem 01.Juli und 30.September das 6. Lebensjahr vollenden, bis Anfang Mai des Einschulungsjahres frei zu entscheiden, ob ihr Kind eingeschult wird oder noch ein Jahr länger im Kindergarten verbleibt.