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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtAuswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018
Berufsgeheimnisträger*innen gem. § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und weitere Personen gem. § 8b SGB VIII, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, haben gegenüber den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe einen Anspruch auf die fachliche Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist daher zur Bereitstellung eines entsprechenden Beratungsangebotes verpflichtet.
Der Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und der Fachbereich Jugend der Region Hannover bieten diese Fachberatung seit 01.01.2015 gemeinsam im Rahmen einer telefonischen Fachberatung an (Informationsdrucksache 0001/2015).
Auf Basis der statistischen Dokumentation berichtet der Fachbereich Jugend und Familie jährlich über die Inanspruchnahme der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und daraus abzuleitende Erkenntnisse für die Weiterführung und Weiterentwicklung des gemeinsamen Angebotes. In Anlage 1 befindet sich die Auswertung der telefonischen Fachberatung für das Jahr 2018.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden fachlich in die Beratungen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und in die Dokumentationen einbezogen. Die Fachberater*innen sind bestrebt, Barrieren so weit wie möglich abzubauen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität zu ermöglichen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
51.2
Hannover / 11.11.2019