Drucksache Nr. 2875/2019:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2875/2019
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1.die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1046, 2. Änderung als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1046, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht
erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1046 dient der Umstellung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung von 2017. Somit sind in reinen Wohngebieten (WR) zukünftig auch die Nutzungen gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 BauNVO ausnahmsweise zulässig.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 14.06.2017 (Drs.
15-1586/2017) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ohne
Begründung abgelehnt. In einer solchen Fallgestaltung ist der Beschluss der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit dem Verwaltungsausschuss vorzulegen. Dieser hat in seiner
Sitzung am 24.05.2018 (Drs. 0652/2018) dem Beschluss zugestimmt. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14.06.2018 bis 20.07.2018 statt.

Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich
Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der
Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu
können.
61.13 
Hannover / 06.11.2019