Drucksache Nr. 2865/2018 N1:
Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 22.08.2019: Verwaltungsausschuss: getrennte Abstimmung: Punkt 1: 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2a: 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2b-d: 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2e: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2f:6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 29.08.2019: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung: Punkt 1: 32 Stimmen dafür, 29 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2a: 32 Stimmen dafür, 30 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2b-d: 38 Stimmen dafür, 18 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen Punkt 2e: 38 Stimmen dafür, 24 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 2f: 38 Stimmen dafür, 23 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Kulturausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Sportausschuss
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Kulturausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2865/2018 N1
2
 
Neufassung auf Grund von textlicher Überarbeitung

Errichtung einer Grundschule mit einer Dependance Stadtteilzentrum KroKuS im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Baugebiet "Kronsberg Süd"

Antrag, zu beschließen

1. dem Beschluss zu Punkt 2 des Zusatzantrages Nr. 3148/2017 zu Drucksache Nr. 2505/2017 "Planungsoption für die GS Kronsberg-Süd, Vierzügigkeit und Zweifeldsporthalle" nicht zu folgen.
2. abweichend die folgenden Beschlüsse zu fassen:

a. eine neue 3-zügige Ganztagsgrundschule (GS) mit 2 zusätzlichen Klassenräumen und mit einer Ein-Feld-Sporthalle zum Schuljahr 2023/24 zu errichten,

b. am Schulstandort eine Dependance des Stadtteilzentrums KroKuS zu errichten,
c. für den Schulbezirk der neuen GS Kronsberg Süd (Arbeitstitel) ein gemeinsames Schuleinzugsgebiet mit der GS Kronsberg (Arbeitstitel) festzulegen,
d. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten,
e. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie
f bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern, Lehrkräfte, Schulkinder sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen werden in einer Folgedrucksache dargestellt.

Vorbereitung eines ÖPP-Verfahrens
Die voraussichtlichen Baukosten für den Neubau der Grundschule werden durch den Fachbereich Gebäudemanagement in einer gesonderten Drucksache dargestellt. Hinweis: Bereits während der Vorbereitung des ÖPP-Verfahrens fallen Kosten an. Neben den Kosten für das Bodengutachten, die Baumaufnahme und -bewertung sowie für ein Beteiligungsverfahren entstehen ÖPP-spezifische Aufwendungen für die Anfertigung des Eignungstests, der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und, sofern diese positiv ausfällt, die Vorbereitung und Durchführung des Verhandlungsverfahrens.
Diese Vorlaufkosten entsprechen insgesamt bei vollständiger Fremdvergabe der erforderlichen Gutachter-, Beratungs- und Planungsleistungen mit ca. 3-4 % der Gesamtkosten in etwa denjenigen, die eine konventionelle Planung für eine HU-Bau-Drucksache gem. § 12 GemHKVO verursachen würde.

Begründung des Antrages

zu 1.
Mit Drucksache 2505/2017 hat die Verwaltung die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses und den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 1553 "Kronsberg Süd" in das politische Verfahren gegeben. Dieser sieht im Bereich Kronsberg-Süd die Errichtung einer dreieinhalbzügigen Grundschule mit Ein-Feld-Sporthalle vor.
Mit dem hierzu eingereichten Zusatzantrag Drucksache 3148/2017 wurde unter Punkt 2 beschlossen, die planerische Option für eine vierzügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle bei entsprechender Bedarfsentwicklung vorzusehen.
Wie in der Begründung zu Punkt 2 dieser Drucksache ausgeführt, plant die Verwaltung bei abgeschlossener Entwicklung des Baugebietes mit einem Bedarf von sieben zusätzlichen Grundschulzügen. Davon sollen drei Züge an der neuen GS Kronsberg Süd (Arbeitstitel) und vier an einer weiteren Grundschule in zentraler Lage im Stadtbezirk entstehen. Diese geplante sechste Grundschule im Stadtbezirk wird durch die höheren Kapazitäten an Schulplätzen nicht nur die Schulplatzversorgung im Bereich Kronsberg-Süd sichern, sondern auch die bestehenden Grundschulstandorte bei Bedarf entlasten.
Damit ist nach Ansicht der Verwaltung das zukünftige Schulangebot an dieser Stelle ausreichend dimensioniert, um die Bedarfe an Grundschulplätzen in dem sich entwickelnden Wohngebiet Kronsberg-Süd zu decken. Einer planerischen Option zur Vorhaltung einer 4-zügigen Grundschule mit Zwei-Feld-Halle bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung an diesem Standort nicht. Aus diesen Gründen beantragt die Verwaltung von der Beschlussfassung des Zusatzantrages zu Drucksache 2505/2017 abzuweichen.
Bitte beachten sie hierzu die neu beigefügte Anlage 2

zu 2.
I. Entwicklung der Schülerzahlen

Mit Satzungsbeschluss zum B-Plan 1553 „Kronsberg Süd“ (siehe DS-Nr. 2505/2017) wurden die Weichen für die Entwicklung des gleichlautenden Baugebietes mit geplanten 3500 Wohneinheiten gestellt. Es handelt sich dabei um einen Flächenumfang von 53 ha, der in drei selbständige Wohnquartiere aufgeteilt wird, die eine schrittweise Realisierung zulassen. Die Schulentwicklungsplanung geht bei einer abgeschlossenen Entwicklung des Baugebietes von einem schulischen Bedarf von ca. sieben Grundschulzügen zur schulischen Versorgung aus.

Mit der Planung des Neubaus der Grundschule Kronsberg (Arbeitstitel) an der Straße Ortskamp östlich der IGS Kronsberg wurde die Zügigkeit hinsichtlich der geplanten Wohnbebauung am Kronsberg Süd vorsorglich auf eine Dreizügigkeit erhöht, sodass ein Zug zur Deckung der allgemein steigenden Schülerzahlen in ihrem Schuleinzugsgebiet herangezogen werden kann, aber auch Kapazitäten für die Beschulung der ersten Grundschulkinder des Baugebietes Kronsberg-Süd bestehen. Auf Grund der Bedarfsanerkennung von zusätzlichen Grundschulplätzen im Rahmen der hier angesprochenen Wohnbebauung ist die Errichtung einer dreizügigen Ganztagsgrundschule mit zwei zusätzlichen Klassenräumen und einer Ein-Feld-Sporthalle im mittleren Wohnquartier (Baufeld B 5) vorgesehen (Arbeitstitel: Grundschule Kronsberg Süd). Der geplante Standort kann der Anlage 1 dieser Drucksache entnommen werden.

Die Entwicklung des Baugebiets erfolgt sehr zügig, aber dennoch schrittweise. Die zu erwartenden Grundschulkinder der ersten Bauabschnitte bis 2021 können am Schulstandort Ortskamp beschult werden. Für die darüberhinaus erwachsenen Grundschulbedarfe stünde dann die neu errichtete Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) bereit.


Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Sport und Bäder entstehen bei der Errichtung der Grundschule mit einer Ein-Feld-Sporthalle an diesem Standort keine zusätzlichen Hallenbedarfe.

Durch die geplante Errichtung einer weiteren, sechsten Grundschule im Stadtbezirk in zentraler Lage zwischen den vorhandenen und geplanten Grundschulen finden auch die Kinder, die mit der weiteren Entwicklung des Baugebietes einen Grundschulplatz benötigen, Beachtung.

II. Dependance Stadtteilzentrum KroKuS

Das Stadtteilzentrum KroKuS mit den Arbeitsbereichen Stadtteilkultur, Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteilbibliothek, Gemeinwesen- und Familienarbeit wird auch für das neue Quartier Zentrum der sozialen und kulturellen Infrastruktur bleiben und eine wichtige Adresse, Initiator und Kooperationspartner sein. Da es jedoch vor Ort sowohl Räume für Aktivtäten als auch AnsprechpartnerInnen für Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendarbeit geben soll, wird am geplanten Schulstandort eine sogenannte Dependance errichtet. Geplant sind u.a. Flächen für Gruppenräume verschiedener Größe, ein Foyer mit einer Buch- und Medienausleihmöglichkeit sowie ein offener Bereich für die Kinder- und Jugendarbeit von insgesamt knapp 485 m² zzgl. Sanitär-, Technik-, und Verkehrsflächen.
Organisatorisch wird die Dependance dem Stadtteilzentrum KroKuS zugeordnet sein und schafft somit Beziehungsstrukturen zwischen bestehender und neuer Nachbarschaft. Inhaltlich und konzeptionell wird der Arbeitsansatz die Erfahrungen des vernetzten, integrativen und bereichsübergreifenden Arbeitens im KroKuS weiterführen und stärken.
Kooperationen mit der Grundschule sind angedacht und wünschenswert.

III. Änderung der Schulbezirke:

Der neu zu errichtenden Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) ist ein entsprechendes Schuleinzugsgebiet zuzuordnen. Da die Entwicklung der nördlichen und mittleren Cluster des Baugebietes Kronsberg Süd gleichzeitig erfolgt und zwar ausgehend von der Hauptstraße, ist nicht absehbar, an welcher Stelle die ersten Bedarfe an Schulplätzen entstehen. Es ist daher sinnvoll, der geplanten Grundschule Kronsberg Süd (Arbeitstitel) zunächst ein gemeinsames Schuleinzugsgebiet mit der Grundschule Kronsberg (Arbeitstitel) am Schulstandort Ortkamp zuzuordnen. Nach absehbarer vollständiger Entwicklung des Baugebietes, kann den beiden Grundschulen jeweils ein eigenes Schuleinzugsgebiet zugeordnet werden.

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die erforderliche Genehmigung zur Errichtung einer dreizügigen Ganztagsgrundschule mit zwei zusätzlichen Klassenräumen bei der Landesschulbehörde zum Schuljahr 2023/24 beantragen.

IV. ÖPP-Modell

Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen. Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt.
Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten bei der Realisierung der Baumaßnahme.
Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells wird im Rahmen einer Voruntersuchung ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage der Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern.
Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.
Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden. Aufgrund der Erfahrung mit bisher erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten, erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem, wirtschaftliche Lösungen.
Das Rechnungsprüfungsamt steht ÖPP-Modellen aus grundsätzlichen Erwägungen jedoch kritisch gegenüber und bezweifelt insbesondere deren Wirtschaftlichkeit. Außerdem regt das RPA bei ÖPP-Modellen grundsätzlich an, die Planungs- und Bauleistungen in Fach- oder mindestens Teillose aufzuteilen.
Die Verwaltung weist dazu auf die umfangreichen und zu bislang jedem realisierten ÖPP-Vorhaben aufgestellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hin. Diese wurden seitens der Kommunalaufsicht geprüft und nicht beanstandet. Weiterhin hält die Verwaltung eine losweise Vergabe bei ÖPP-Modellen, deren Prinzip gerade in der Bündelung möglichst aller Einzelaspekte aus Planung, Bauleistung und Finanzierung in einem Verfahren besteht, für einen Widerspruch in sich, nicht praktikabel und unwirtschaftlich. Insbesondere bereits erfolgreich realisierte Paketmodelle, aber auch in mehreren Abschnitten umzusetzende Bauvorhaben wären bei losweiser Vergabe kaum noch als ÖPP-Modell realisierbar.

Barrierefreiheit und Inklusion

Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Beauftragen für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
40.11 /19.3
Hannover / 07.08.2019