Drucksache Nr. 2864/2018:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2864/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1859 mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Ge- schlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1859 wird das Ziel verfolgt, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern, um dem stadträumlich bedeutsamen Innenstadtquartier gerecht zu werden und es hinsichtlich seiner Funktion zu stärken. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs 'Mitte' (A-Zentrum).

Anlass der Planaufstellung waren Bestrebungen, im Erdgeschoss des Gebäudes Ernst- August-Platz 10 A / Ecke Joachimstraße ein Wettbüro zu eröffnen. Eine entsprechende Bauvoranfrage ist bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen.

Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1859 im vereinfachten Verfahren beschlossen (DS-Nr. 2410/2017). Der Aufstellungsbeschluss diente als Grundlage für die Zurückstellung der Entscheidung über die vorgenannte Bauvoranfrage für 12 Monate nach § 15 Abs. 1 BauGB, die im November 2017 ausgesprochen wurde. Am 30.08.2018 beschloss der Rat die Veränderungsperre Nr. 104 (DS-Nr. 1309/2018), die am 27.09.2018 rechtsverbindlich wurde. Die genannte Bauvoranfrage wurde daraufhin abgelehnt.

Da lediglich textliche Festsetzungen festgesetzt werden, wird für den Bebauungsplan lediglich eine Textfassung erstellt. Im gesamten Plangebiet sollen im Erdgeschoss bis maximal 25 m Bautiefe sowie im Gebäude Ernst-August-Platz 10 A bis 10 D (Ernst- August-Carree) im gesamten Erdgeschoss in ganzer Gebäudetiefe nicht nur Wettbüros, sondern auch Spielhallen, Spielcasinos und ähnliche Einrichtungen, Bordelle, bordellartige Betriebe und ähnliche Einrichtungen sowie Anlagen zur Vorführung von Sex- und Porno- filmen zukünftig ausgeschlossen werden.



Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 14.06.2018 bis zum 20.07.2018 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.11 
Hannover / 29.11.2018