Antrag Nr. 2846/2015:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2846/2015 - Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) -

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion und CDU-Fraktion und Ratsherr Hillbrecht

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2846/2015 - Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) -

Antrag:

die Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Die derzeit gültige Baumschutzsatzung besteht seit dem 1995-06-08, ohne dass zwischenzeitlich an ihr Änderungen vorgenommen wurden. Im gleichen Zeitraum ist durch verschiedenste Gesetzeswerke auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene die Regelungstiefe für Umwelt- und Naturschutz deutlich weiter entwickelt worden. Die bislang vorhandene Regulierung auf kommunaler Satzungsebene ist deshalb entbehrlich und kann in Folge dessen ersatzlos gestrichen werden.
Die Baumschutzsatzung greift in die Gestaltungsmöglichkeiten sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privatem Gelände ein. Insbesondere letzteres ist vor dem Hintergrund grundsätzlicher Freiheitsrechte jedes Einzelnen kritisch zu sehen und etliche Vorgänge rund um die Baumschutzsatzung seit ihrem Bestehen zeigen, dass dieser Abwägungsprozess in vielen Fällen zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen geführt hat.
In anderen Städten wurden vergleichbare Satzungen in der Vergangenheit abgeschafft oder für Bürger und Verwaltung vereinfacht. Beispielsweise ist in Bremen mit der Satzungsnovellierung der Baumschutz bei weniger als 4 m Abstand zu Wohnnutzung generell erloschen; zuvor wurden hier regelmäßig Einzelfallbefreiungen erteilt (Gefahr der Beschädigung von Fundamenten, Mauerwerk, Leitungen etc.). In Hannover hingegen sollen die Regularien noch ausgeweitet werden. Insbesondere die Ausdehnung der Genehmigungspflicht auf Äste ab 10 cm Durchmesser wäre nur mit unvertretbarem bürokratischen Aufwand (Schaffung zusätzlicher Stellen) ernsthaft prüfbar. Das damit einhergehende Betretungsrecht für Privatgrundstücke durch städtische Mitarbeiter oder Beauftragte ist grenzwertig. Insgesamt wird eine solche Regelung zu Recht als Schikane empfunden.
Mit einer Abschaffung der Baumschutzsatzung wird den Bürgern der Stadt Hannover ein Stück Freiheit in der Gestaltung ihres persönlichen Umfeldes zurückgegeben. Vor dem Hintergrund der ansonsten erheblich gestiegenen Regelungsdichte im Bereich Umwelt- und Naturschutz ist dies auch ein Zeichen wirklichen Bürokratieabbaus.

Dirk Hillbrecht Wilfried Engelke Jens Seidel
Einzelvertreter Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender