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3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005
Antrag,
der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung. Die Änderungssatzung soll am 01.01.2020 in Kraft treten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht zu berücksichtigen, da die Steuererhebung geschlechtsunabhängig erfolgt. Bei der textlichen Gestaltung wurde auf eine geschlechtsbezogene Formulierung geachtet. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Geschlechter bestehen keine Unterschiede.
Kostentabelle
Die Änderung der Hundesteuersatzung führt zu keinen Veränderungen bei den Erträgen.
Begründung des Antrages
Die Satzung wird den aktuellen datenschutzrechtlichen Erfordernissen angepasst.
20.31
Hannover / 05.11.2019