Drucksache Nr. 2821/2019:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2821/2019
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche neben den Grundstücken Lüderitzwinkel 11 / Saldernstraße 8B / Rutenbergstraße 23A und 25A mit der Bezeichnung Gemarkung Kirchrode, Flur 10, Flurstück 21/15 entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr.942 nicht ausgebaut wird.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit
§ 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2
NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsahen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind unbefestigte Streifen.
Die hier vorgesehene Fläche ist in Privateigentum und sollte zur Erschließung der oben genannten Grundstücke dienen. Die Erschließung dieser Grundstücke ist nunmehr durch andere Wege und Dienstbarkeiten sichergestellt, so dass auf den Ausbau dieser in Privateigentum stehenden Fläche verzichtet werden kann.



Um eine Erschließungsbeitragsberechnung des südlich gelegenen, bereits ausgebauten Stichweges vornehmen zu können, ist der Verzicht auf weiteren Ausbau rechtlich zu sichern.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verzicht von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.



Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche nicht in Anspruch zu nehmen. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verzicht zuzustimmen.
66.0 2.3
Hannover / 04.11.2019