Drucksache Nr. 2817/2019:
Förderung des Freien Theaters in Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 15.11.2019: Kulturausschuss: Punkt 1 der Drucks. Nr. 2817/2019 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 2 der Drucks. Nr. 2817/2019 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 3 der Drucks. Nr. 2817/2019 Auf Wunsch der Verwaltung vertagt.
  • 28.11.2019: Verwaltungsausschuss: Ersetzt durch Neufassung
  • 28.11.2019: Ratsversammlung: Neufassung!

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2817/2019
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderung des Freien Theaters in Hannover

Antrag, zu beschließen,

1. den Empfehlungen des Theaterbeirats der Landeshauptstadt Hannover
(vgl. Anlage 1) zur Förderung des Freien Theaters in Hannover für das Haushaltsjahr 2020 für die Produktions- und Grundförderung in Höhe von 330.500 EUR und für das Haushaltsjahr 2021 (bis 2024) für die Grundförderung in Höhe von 159.250 EUR zu folgen.
2. zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 54.839 EUR bereitzustellen.
3. jedem Mitglied des Theaterbeirats für die Tätigkeit im Jahr 2020 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 720 EUR zu zahlen. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2020 besteht, wird die Aufwandsentschädigung anteilig gewährt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einem gemischt besetzten Beirat empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 59.159,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 330.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -389.659,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -389.659,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater- und Tanzschaffen vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache.

Die Empfehlung der Grundförderung an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften 2021 werden unter dem Vorbehalt des entsprechenden Haushaltsbeschlusses und der Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover sehen vor, dass die Grundförderung für vier Kalenderjahre in Folge vergeben wird. Über die Grundförderung in der Laufzeit 2021-2024 wurde richtliniengemäß bereits in 2019 beraten. Ausgehend von einem Mittelansatz für die Theaterbeiratsmittel, der im Haushalt 2021 ohne Erhöhung 318.500 EUR umfassen wird, wurden 50 Prozent, d.h. 159.250 EUR der Fördermittel an Antragsteller*innen für Grundförderung zur Vergabe empfohlen.







Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats „eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung“. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an der Ehrenamtspauschale, die im Jahr 2019 von 500 EUR auf 720 EUR erhöht wurde.
41.1 
Hannover / 04.11.2019