Drucksache Nr. 2807/2018:
5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover;
hier: 1. Änderungsatzung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2807/2018
3
 

5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover;
hier: 1. Änderungsatzung

Antrag,

zu beschließen,

1. die Schulbezirke im Bereich der Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen entsprechend der 1. Änderungssatzung zur 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) zum Schuljahr 2018/2019 zu ändern,
2. den seit 1996 bestehenden Vertrag mit der Stadt Seelze über die Beschulung von Kindern aus Velber und Letter-Süd in der Grundschule Ahlem durch den in der Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag zu ersetzen,

3. den Schulbezirk der Grundschule Ahlem entsprechend der 1. Änderungssatzung zur 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) sowie der dazugehörigen Darstellung (Anlage 3) zum Schuljahr 2019/2020 zu ändern,

4. die Verwaltung zu ermächtigen, die o. g. 1. Änderungssatzung zu verkünden und ggf. zukünftig notwendige redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Durch den Abschluss des Änderungsvertrages und der Änderung des Schuleinzugsbereichs der Grundschule Ahlem, verringert sich die Höhe der von der Stadt Seelze zu zahlenden Gastschulgelder. Die Zahlung der Gastschulgelder endet mit der Ausschulung der letzten Schülerin/des letzten Schülers aus Velber oder Letter-Süd aus der Grundschule Ahlem.

Begründung des Antrages


Zu 1.:
In die geltende Schulbezirkssatzung müssen die zwischenzeitlich von den jeweils zuständigen Ratsgremien beschlossenen Änderungen aufgenommen werden.

Mit Drucksache Nr. 1807/2012 und Drucksache Nr. 1808/2012 hat der Verwaltungsausschuss am 27.07.2012 beschlossen, die Hauptschulen Ada-Lessing-Schule, die Haupt- und Realschule Bertha-von-Suttner-Schule und die Realschule Lotte-Kestner-Schule ab dem 01.08.2013 auslaufen zu lassen und dafür in integrierte Systeme zu überführen.

Mit Drucksache Nr. 0340/2017 hat der Verwaltungsausschuss am 07.02.2017 beschlossen, die Förderschulen mit Schwerpunkt „Lernen“ Martin-Luther-King-Schule und Maximilian-Kolbe-Schule zum 31.07.2018 aufzuheben und die verbleibenden Schülerinnen und Schüler ab dem 01.08.2018 am Schulstandort Albrecht-Dürer-Schule zu beschulen.

Diese Änderungen wurden umgesetzt, die Schulen sind augelaufen und wurden daher namentlich aus der 5. Schulbezirksatzung gestrichen und das gesamte Stadtgebiet als Schulbezirk der Förderschule mit Schwerpunkt „Lernen“ für die Albrecht-Dürer-Schule festgelegt.


Zu 2.:
Die Stadt Hannover hat im Jahr 1996 einen Vertrag mit der Stadt Seelze bezüglich der Beschulung von Kindern aus Velber und Letter-Süd der Stadt Seelze in der Grundschule Ahlem geschlossen. Bereits im Jahr 2016 wurde die Stadt Seelze in Gesprächen darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Kapazitäten der Grundschule Ahlem für die Beschulung der Kinder aus dem Stadtteil Ahlem benötigt werden. Die Stadt Seelze plante seinerzeit bereits den Ausbau ihrer Grundschule Brüder-Grimm-Schule, sowie perspektivisch den Bau einer neuen Grundschule. Es wurde vereinbart, dass die Beschulung der Grundschulkinder aus Velber und Letter-Süd solange in der Grundschule Ahlem erfolgt, bis die Baumaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule in der Stadt Seelze entsprechend fortgeschritten ist.

Aufgrund des Baufortschritts kann zum Schuljahr 2019/2020 die Beschulung der Kinder aus Velber und Letter-Süd in der Stadt Seelze erfolgen, so dass mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 grundsätzlich keine Schülerinnen und Schüler aus Velber und Letter-Süd in der Grundschule Ahlem mehr aufgenommen werden. Geschwisterkinder von Schülerinnen und Schülern aus Velber und Letter-Süd können ausnahmsweise in der Grundschule Ahlem aufgenommen werden, wenn die Grundschule Ahlem über freie Kapazitäten verfügt. Schülerinnen und Schüler aus Velber und Letter-Süd, die zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 bereits die Grundschule Ahlem besuchen, können ihre Grundschulzeit dort beenden.

Mit der Stadt Seelze wurden diese Änderungen einvernehmlich besprochen und in den in der Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag aufgenommen.

Die Stadt Seelze hat bereits ihre Satzung über die Festlegung von Schulbezirken entsprechend zum Schuljahr 2019/2020 geändert.


Zu 3.:
Mit Drucksache Nr. 1985/2016 wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Neuordnung der Schulbezirke für den Primarbereich im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beabsichtigt wird.
In § 2 Abs. 1 der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Seelze in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 28.02.2018 hat die Stadt Seelze ab Schuljahr 2019/2020 ihren Grundschulbezirk erweitert, sodass ab diesem Zeitpunkt Schülerinnen und Schüler aus Velber und Letter-Süd nicht mehr die Grundschule Ahlem besuchen.

Die 1. Änderungssatzung zur 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.

Die Satzung bleibt ansonsten unverändert.
40.21 /40.11
Hannover / 26.11.2018