Drucksache Nr. 2764/2020:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Schollweg

Inhalt der Drucksache:

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2764/2020
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Schollweg

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Schollweg 1 entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 490 verkauft werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen müssen viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut werden, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsehen.

Im vorliegende Falle plant ein Investor im Sanierungsgebiet Mühlenberg den Abriss einer sanierungsbedürftigen Ladenzeile und den Neubau eines Supermarktes an gleicher Stelle.

Zur Arrondierung des Vorplatzes incl. notwendiger Einstellplätze sollen zwei angrenzende im Besitz von OE 66 befindliche öffentliche Verkehrsflächen veräußert werden. Die beiden Flächen sind in der Anlage 1 markiert dargestellt. Die Verwaltung hat keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfestsetzungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.

66.11 .2
Hannover / 23.11.2020