Drucksache Nr. 2762/2017:
Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2762/2017
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Anpassung Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der Lokalen Ökonomie der städtischen Wirtschaftsförderung (Projektbeteiligung)

Antrag,


das als Anlage I beigefügte Handbuch zur Verwendung der Haushaltsmittel im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, das dort dargestellte Sonderverfahren umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages



a) Sachverhalt

Im Dezember 2015 fand eine Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes im Bereich Wirtschaftsförderung statt, die es erforderlich gemacht hat, das Handbuch der Lokalen Ökonomie, das in der DS 1430/2013 beschlossen wurde, an die Praxis anzupassen. Das Rechnungsprüfungsamt berichtete in seiner Informations-DS 2188/2016 darüber. Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde daher vereinbart, den Prozess zu präzisieren, das Handbuch entsprechend zu ändern und für die Zukunft eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen.

b) Aufgaben der Wirtschaftsförderung

Ein besonderes Augenmerk richtet die städtische Wirtschaftsförderung auf die Förderung von Stadtteilaktivitäten. Die Stärkung der Lokalen Ökonomie ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete, um die vielen Initiativen in den Stadtteilen bei ihren vielfältigen Anstrengungen zu unterstützen und dazu beizutragen, dass auch weiterhin eine gute Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs vor Ort fußläufig erreichbar und möglich bleibt (siehe auch DS 1640/2013). Gewerbliche Stadtteilinitiativen und Unternehmerrunden werden begleitet und enge Kontakte mit den Unternehmen vor Ort gepflegt. Ziel ist insbesondere der Aufbau und der Erhalt von sich selbst tragenden lokalen Netzwerkstrukturen, die gemeinsame Marketingstrategien entwickeln und den BewohnerInnen das vor Ort verfügbare Angebot näher bringen. Dabei haben sich bisher 38 Standortgemeinschaften, z. T. auf Initiative und mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung, gegründet.

Im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagungen für 2017/18 steht ein Budget von 300.000,00 € p.a. innerhalb des Produktes 57102 für die Lokale Ökonomie zur Verfügung.

Das ursprüngliche Budget in 2013 von 240.000,00 € wurde durch Änderungsantrag im Haushaltsplan 2016 auf 300.000,00 € angehoben, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Unterstützung der Lokalen Ökonomie unverzichtbarer Bestandteil für die Planungen und Aktivitäten der Standortgemeinschaften zur Stärkung der Versorgungsstruktur vor Ort geworden ist.

c) Sonderverfahren Projektbeteiligung

Aufgrund der Besonderheit dieser Aktivitäten hat die Wirtschaftsförderung, Zuwendungen in der Lokalen Ökonomie als Projektbeteiligung gewährt und seit 2014 ein Sonderverfahren etabliert (DS 1430/2012).

Dabei ist der Grundsatz für die (finanzielle) Projektbeteiligung eine gemeinsame Projektarbeit mit einer abgestimmten Aufgabenteilung. So können ausgesuchte Projekte, in enger und flexibler Partnerschaft mit den gewerblichen Akteuren des jeweiligen lokalen und regionalen Umfeldes realisiert werden. Das von der Wirtschaftsförderung praktizierte schlanke Verfahren kommt den Erfordernissen der Standortgemeinschaften entgegen und wird sehr gut angenommen.

Das Handbuch ist an die praktischen Erfahrungen der letzten 3 Jahre angepasst worden und berücksichtigt die Prozesse, die sich etabliert und bewährt haben.
23.3 
Hannover / 18.10.2017