Antrag Nr. 2750/2017:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1992/2017 N1: Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2750/2017 (Originalvorlage)
1992/2017 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 13.11.2017: Sportausschuss: - getrennte Abstimmung - 1. Punkt 1 des Änderungsantrages der Gruppe Linke und Piraten zu Drucksache Nr. 1992/2017 2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 2. Punkt 2-6 des Änderungsantrages der Gruppe Linke & Piraten zu Drucksache Nr. 1992/2017 2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 3. Punkt 7 des Änderungsantrages der Gruppe Linke & Piraten zu Drucksache Nr. 1992/2017 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 29.11.2017: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Einzelabstimmung: Punkt 1: 2 : 9 : 0 Punkte 2 - 6: 2 : 9 : 0 Punkt 7: 5 : 6 : 0
  • 14.12.2017: Verwaltungsausschuss: 2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 21.12.2017: Ratsversammlung: Ziffer 1: 13 Stimmen dafür, 49 Stimmen dagegen, keine Enthaltung, Ziffern 2 - 6: 12 Stimmen dafür, 49 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, Ziffer 7: 28 Stimmen dafür, 32 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1992/2017 N1: Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX

Antrag

zu beschließen:

1. Die Punkte 1., 2. und 3. werden ersatzlos gestrichen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung von HSK IX werden im Schwimmbadbereich nicht zum 1. Januar 2018 angegangen, sondern frühestens nach erfolgreicher Beendigung der Baumaßnahmen für das Fössebad und das Misburger Bad.

2. Die Anlage 1 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 wird unter 1.20.2 „Ermäßigte“ dahingehend geändert, dass der derzeitig gültige Ermäßigungstarif von 2,20 Euro auch künftig beibehalten wird.

3. Die Anlage 1 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 wird unter 1.21.2 „Ermäßigte“ dahingehend geändert, dass der derzeitig gültige Ermäßigungstarif von 18,50 Euro beibehalten wird.

4. Die Anlage 2 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 wird unter 1.1.2 und 1.1.3 „Schwimmkurse für Kinder“ dahingehend geändert, dass

a) die derzeit gültigen Tarife von 40 Euro für den 10er-Kurs und von 75 Euro für den 20er-Kurs beibehalten werden und

b) dass Kindern und Schülern gemäß Anlage 3, Punkt 2 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 sowie Kindern aus Familien, die Sozialleistungen gemäß Anlage 3, Punkt
8 d zur Beschlussdrucksache 1992/2017 erhalten, ein 50-Prozent - Ermäßigungstarif (20 Euro für den 10er-Kurs und 37,50 Euro für den 20er-Kurs) gewährt wird.

5. Die Anlage 2 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 wird unter 1.2.2 „Schwimmkurse für Babys und Kleinkinder“ dahingehend geändert, dass Babys und Kleinkindern aus Familien, die Sozialleistungen gemäß Anlage 3, Punkt 8 d zur Beschlussdrucksache 1992/2017 erhalten, ein Ermäßigungstarif von 20 Euro gewährt wird.

6. Die Anlage 2 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 wird unter 1.3.2 und 1.3.3 „Schwimmkurse für Erwachsene“ dahingehend geändert, dass

a) die derzeit gültigen Tarife von 45 Euro für den 10er-Kurs und von 85 Euro für den 20er-Kurs beibehalten werden und

b) dass allen Erwachsenen, die gemäß Anlage 3, Punkt 8 a – e zur Beschlussdrucksache 1992/2017 als ermäßigungsberechtigt definiert werden, ein 50-Prozent- Ermäßigungstarif (22,50 Euro für den 10er-Kurs und von 42,50 Euro für den 20er-Kurs) gewährt wird.

7. Die Anlage 3 zur Beschlussdrucksache 1992/2017 wird unter Punkt 2 „Kinder und Schülertarife“ wie folgt neu gefasst und ergänzt: „für Kinder von 3 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und für Schüler/innen aller Haupt-, Förder-, Real-, Ober- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Kollegschulen nach Vorlage entsprechender Ausweise“

Begründung

Zu 1.
In der Begründung des Ausgangsantrages der Verwaltung findet sich schon der Hinweis darauf, dass eine Erhöhung der Tarife für die Bädernutzung den Bürgern der Stadt im Moment kaum vermittelbar ist. Das Angebot der Landeshauptstadt bezüglich der Bäderversorgung war in den letzten Jahrzehnten insgesamt wohl noch nie so schlecht wie zum derzeitigen Zeitpunkt: Das Misburger Bad ist, ebenso wie der Freibadebereich des Fössebades, geschlossen. Auch das Naturbad Hainholz kann von Schwimmfreudigen nur bedingt genutzt werden und soll im kommenden Jahr einer dringlichen Umrüstung unterzogen werden. Abzuwarten bleibt, ob das Naturbad nach dieser Maßnahme einen störungsfreien Betrieb wird aufnehmen können. Unterm Strich fehlen den badefreudigen Bürgern dieser Stadt in den Jahren 2018 ff. drei Bäder.

Der Plan, Eintrittspreise zu erhöhen bei zeitgleicher Verknappung des öffentlichen Angebotes trotz gleichbleibender Nachfrage, ist einer Stadt mit sozialem Anspruch unwürdig, zumal nennenswerte Qualitätssteigerungen nicht feststellbar sind.

Zu 2. bis 6.
Regelmäßige Anpassungen von Eintrittspreisen städtischer Einrichtungen mögen aus rein haushalterischer Sicht sinnvoll sein. Bei den Planungen der Verwaltung fällt auf, dass die vorgesehenen Erhöhungen vor allem jene Nutzergruppen besonders belasten, welche aus unterschiedlichen Gründen Ermäßigungen erhalten bzw. erhalten sollten, insbesondere Sozial- bzw. Transferleistungsempfänger, Niedrigverdiener und Familien mit Kindern.

Zudem ist in einer Zeit, in der Schulen aus unterschiedlichen Gründen mit abnehmender Tendenz die Grundfertigkeit des Schwimmens zu vermitteln in der Lage sind, nachgerade kontraproduktiv, die Preise für schulunabhängige Schwimmkurse zu erhöhen. Fachleute warnen seit längerem vor dem Trend zur Nichtschwimmer-Nation mit negativen Auswirkungen, die von abnehmender Gesundheit der Bevölkerung bis zu einem Anstieg von Todesfällen durch Ertrinken reichen.

Zu 7.
Es widerspricht dem Gedanken der Gleichbehandlung, wenn Kollegschüler von der Ermäßigungsberechtigung ausgenommen werden.


Brigitte Falke
stellv. Vorsitzende