Drucksache Nr. 2732/2015:
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 119 Abs. (5) NKomVG im Haushaltsplan 2015 bei der Investitionsmaßnahme 31505001 Unterbringung von Flüchtlingen

Inhalt der Drucksache:

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2732/2015
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Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 119 Abs. (5) NKomVG im Haushaltsplan 2015 bei der Investitionsmaßnahme 31505001 Unterbringung von Flüchtlingen

Antrag,

auf eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 119 Abs. (5) NKomVG in Höhe von 27 Mio. Euro im Haushaltsplan 2015 zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 im Teilfinanzhaushalt 61 bei der Investitionsmaßnahme 31505001 Unterbringung von Flüchtlingen.
Die Deckung erfolgt im Haushalt 2015 durch nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen bei verschiedenen Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzhaushalt 66 (3 Mio. Euro) sowie 24 Mio. Euro im Teilfinanzhaushalt 19.
Die für 2016 erforderliche Haushaltsermächtigung ist im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2016 im Teilfinanzhaushalt 61 bereits eingeplant.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Mittel werden benötigt, um weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge beauftragen zu können. Es sind alle ankommenden Flüchtlinge, Frauen, Kinder und Männer, gleichermaßen unterzubringen. Im Rahmen dieser Mittel ist nicht vorgesehen, besondere Wohnformen für bestimmte Personengruppen zur Verfügung zu stellen. Je nach Anzahl der ankommenden Frauen, Männer, Kinder und Familien ist daher von einer unterschiedlichen Betroffenheit auszugehen.

Kostentabelle

Die Verschiebung der Verpflichtungsermächtigungen bleibt ohne direkte finanziellen Auswirkungen. Die Verschiebung hat lediglich zur Folge, dass OE 61 bereits in diesem Jahr Aufträge erteilen kann, die erst im nächsten Jahr bezahlt werden. Die in 2016 benötigten Auszahlungsansätze im Teilfinanzhaushalt 61 sind bereits im Verwaltungsentwurf 2016 veranschlagt.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2015 (Drs. 0299/2015) wurden zur Erweiterung des Sofortprogramms zur Unterbringung von Flüchtlingen 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Verpflichtungsermächtigungen, die es ermöglichen, Aufträge zu Lasten kommender Jahre zu erteilen, wurden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
Grundlage für die Nachtragshaushaltssatzung war die Notwendigkeit, 15 Modulstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten. Es wurde davon ausgegangen, dass im Laufe des Jahres 2015 der überwiegende Teil der 15 geplanten Modulstandorte bezugsfertig sein könnte. Jedoch verzögert sich die Fertigstellung der Modulanlagen aufgrund erheblicher Lieferschwierigkeiten wegen der bundesweit hohen Nachfrage. Infolgedessen sind erhebliche Finanzmittel für die Schaffung von Notunterkünften und Ersatzlösungen aufzubringen, so dass die in 2015 zur Verfügung stehenden Mittel bereits abgeflossen oder vollständig beauftragt sind.

Z. Zt. sind rd. 3.900 Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover untergebracht, davon lebt ein Großteil in sog. Notunterkünften wie Turn- oder auch Lagerhallen. Daher sind schnellstmöglich weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Bereits in diesem Jahr sind zwingend erste Aufträge zur Umsetzung des beschlossenen Programms 2016 (1712/2015) sowie für weitere Wohnmöglichkeiten zu erteilen. Hierfür werden im Teilfinanzhaushalt überplanmäßig Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 27 Mio. Euro benötigt, die aus den Teilfinanzhaushalten 66 und 19 gedeckt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung der Aufträge wurden für 2016 für den Teilfinanzhaushalt 61 im Verwaltungsentwurf 2016 bereits veranschlagt.
20.10 
Hannover / 18.11.2015