Drucksache Nr. 2729/2014:
Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2729/2014
1
 

Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020"

Antrag,


dem Umbau der Verkehrsflächen Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt von der Martin-Neuffer-Brücke bis zur Straßenverkehrsfläche Roßmühle, dem Baubeginn und der Mittelfreigabe mit Gesamtkosten i. H. von 1.750.000,00€, zuzustimmen.

· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1 und 4 NKomVG i. V. mit § 10 (19) Nr. 4 der Hauptsatzung.
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101601

Bezeichnung Gemeindestraßen / Am Hohen Ufer

Die Finanzierung der Maßnahme wird in 2015/2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2015 zu Lasten 2016.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101 601
Gemeindestr./Am Hohen Ufer
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 75.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.750.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.675.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestr.
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 1.875,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 43.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 41.875,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -83.750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -83.750,00 €
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe, Kastenrinnen und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 76.000,00 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Für die Ausbaumaßnahmen in der Straße Am Hohen Ufer ist die Straßenausbaubeitragssatzung für den Teilbereich der Verkehrsfläche zwischen der Baumallee und den Grundstücksgrenzen der anliegenden Gebäude anzuwenden. Die Einrichtung wird als Fußgängerzone eingestuft. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt 70 %. Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen von ca. 75.000,00 € erwartet.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage


Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes HannoverCity 2020 ist vorgesehen, das Hohe Ufer umzugestalten und als wichtigen Stadtraum aufzuwerten. Der gesamte Bereich soll attraktiv gestaltet werden. Die Flächen am Leineufer in Verbindung mit der Leine selbst sollen in Szene gesetzt werden.

Die Straßenverkehrsfläche „Am Hohen Ufer“ befindet sich am Rande der südwestlichen Altstadt von Hannover und bildet die Altstadtkante zum Leineufer. Die Verkehrsfläche erstreckt sich von der Goethestraße bis zur Schloßstraße. Es handelt sich um eine exponierte und attraktive Innenstadtlage und hat stadthistorisch eine herausgehobene Bedeutung.

Es ist städtebauliches und verkehrsplanerisches Ziel, die Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche parallel zu den anstehenden Hochbaumaßnahmen in Bauabschnitten vorzunehmen. Die Umgestaltung berücksichtigt den historischen Bestand mit Erhalt der vorhandenen Ufermauern und baut auf diese auf. Der vorhandene Baumbestand soll weitgehend erhalten bleiben. Die Baumaßnahme soll dazu dienen, diesen Bereich der Altstadtkante für urbanes Leben weiter zu entwickeln.

Der derzeitige Zustand der öffentlichen Straßenverkehrsfläche „Am Hohen Ufer“ entspricht in Konstruktion und Gestaltung nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die Oberflächenbefestigung und die Ausstattung befinden sich in einem nahezu desolaten Zustand. Dies zeigt sich deutlich durch defekte Natursteinbeläge, baufällige Aussichtsbalkone oder auch fehlende Barrierefreiheit. Allein aufgrund des baulichen Zustands ergibt sich hier die Notwendigkeit einer Erneuerung der Flächen.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Umgestaltung der Straßenverkehrsfläche „Am Hohen Ufer“ soll in vier Bauabschnitten umgesetzt werden. Zunächst soll der 1. BA von der Martin - Neuffer - Brücke bis zur Roßmühle realisiert werden. Die teilweise sehr kleinteilige Ufergestaltung, wie die Aufteilung in Böschungen, Grünflächen, die Unterbrechung der Ufermauer durch die Balkone sowie die Stufenanlagen und Grünflächen vor der Volkshochschule werden durch die Neuplanung einheitlich gestaltet.

Als raumbildendes Gestaltungselement wird entlang der Verkehrsfläche „Am Hohen Ufer“ eine zweireihige Baumreihe aus geschnittenen Platanen gepflanzt. Die Baumallee wird auch durch die großen Bestandsbäume strukturiert, so entsteht ein Kontrast aus den vorhandenen frei wachsenden Gehölzen und den in Dachform gezogenen Kronen der geschnittenen Platanenreihe. Die Platanen werden in überpflasterten Baumscheiben gepflanzt und die Bestandsbäume je nach Bestand des Wurzelbereiches in Baumscheiben mit wassergebundener Decke eingefasst.

Die Ufermauer zur unteren Uferpromenade soll erhöht werden, damit eine neue Stadtterrasse geschaffen werden kann, die zum Flanieren einlädt und für gastronomische Angebote genutzt werden kann. Die Ufermauer und die neuen Brüstungen werden in Anlehnung an den Bestand aus Sandstein aufgebaut und denkmalverträglich ergänzt. Die Ufermauer wird, mit Ausnahme der Treppenanlage, durch eine Brüstung aus Sandstein aufgebaut. Aufgrund des Längsgefälles der Uferpromenade entsteht somit eine variable Brüstungshöhe. Im Bereich der Stufen wird ein Geländer mit ca. 1,10 m Höhe eingefügt, um eine direkte Blickbeziehung auf das Leineufer zu gewährleisten. Der untere Uferweg, geprägt durch seine Belagsintarsien aus den 1950er Jahren, bleibt erhalten. Durch eine Unterbauung der Straßenverkehrsfläche mit Durchstich durch die obere Ufermauer wird eine gastronomische Nutzung der unteren Terrasse möglich sein. Die untere Uferebene kann derzeit im Norden über eine Treppenanlage und im Süden über eine Rampenanlage erreicht werden. Beide Anlagen entsprechen nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit und können auch nicht barrierefrei ausgebildet werden.

Es ist deshalb geplant, am südlichen Ende der Unterbauung der Uferpromenade einen Leerschacht mit den vorbereitenden, erforderlichen, technischen Einrichtungen zu erstellen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufzugsanlage südlich des Durchstiches direkt hinter der Uferwand eingebaut werden kann. Auf der unteren Ebene wird der Schacht mit dem Material der Ufermauer (Sandstein) verblendet. Auf der oberen Ebene wird der unterirdische Schacht baulich abgedeckt und überpflastert. Am Aufzug, im privaten Bereich der Gastronomie, kann kein öffentlicher Anspruch geltend gemacht werden.

Es ist vorgesehen, die Straße "Am Hohen Ufer" grundhaft zu erneuern und umzugestalten. Ziel ist es, den Straßenraum an die neuen Gegebenheiten in Konstruktion und Gestaltung anzupassen. Die den Ort prägenden mit Intarsien gestalteten Beläge der unteren Uferwege und bestehenden Rampenverläufen sollen erhalten bleiben. Nur die Flächen, die durch die Sanierungsarbeiten an der Ufermauer Schaden nehmen können werden vorab aufgenommen und kartiert, um nachfolgend das vorgefundene, gereinigte Material wieder einbauen zu können.

Im Bereich der oberen Fläche werden die vorhandenen, abgängigen Beläge ersetzt. Die Flächen sollen einheitlich barrierefrei, gut begehbar und berollbar gestaltet werden. Es verläuft ein Bewegungsband für den Rad- und Fußgängerverkehr, die Feuerwehrzufahrt und die Anlieferung der Gebäude in Nord-Süd-Richtung. Dieses Band wird mit einem großformatigen Natursteinplattenbelag befestigt und von Entwässerungsrinnen und teilweise abgesenkten Granitborden eingefasst. Im Bereich der Baumallee werden die Flächen mit geschnittenem und kugelgestrahltem Granitkleinpflaster gepflastert. Die übrigen Verkehrsflächen werden mit kleinformatigen Natursteinplatten belegt. Auf Höhe des Gebäudes Nr. 3A wird dieses gut benutzbare Material auch im Bereich der Baumallee verlegt, um einen barrierefreien Durchgang durch die Baumallee zu schaffen. Auf Höhe des Volkshochschulgebäudes, im Vorbereich der Mauer, wird eine Teilfläche direkt hinter der Brüstungsmauer abgesenkt, um so die Flächen in der Höhe zu staffeln und einen besseren Blick von den dahinter liegenden Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten auf die Leine bzw. auf die gegenüberliegende Uferseite zu erhalten. Die abgesenkte Fläche ist über 3 Stufen und eine behindertengerechte Rampe zu erreichen.

Mit einem neuen Beleuchtungskonzept soll die Promenade mit ihren unterschiedlichen Teilflächen auch in der Dunkelheit inszeniert und gegenüber heute deutlich besser wahrgenommen werden können. Die verschiedenen Ebenen der Uferpromenade sowie die Treppen- und Rampenanlagen zur Uferpromenade werden mit modernen, energieeffizienten LED-Leuchten ausgeleuchtet. Im Bereich der Uferpromenade werden die Uferwandvorsprünge durch Beleuchtung hervorgehoben. Zusätzlich soll angestrebt werden, die Martin-Neuffer-Brücke von beiden Seiten anzustrahlen.

Der Entwurf des 1. Bauabschnittes ist in der Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Durch den Umbau an der Straßenverkehrsfläche „Am Hohen Ufer“, die neue Materialität und insbesondere durch die Bäume, wird die städtebauliche Qualität der Verkehrsfläche „Am Hohen Ufer“ sowie der Umgebung deutlich gesteigert. Die Nutzbarkeit der Flächen wird für alle Verkehrsteilnehmer erheblich verbessert.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Straßenbaumaßnahme nicht aus, insbesondere im Hinblick darauf, dass neue Bäume eingefügt und für die Bestandsbäume großzügigere entsiegelte Flächen geschaffen und unnötige Eingriffe in die Baumstandorte vermieden werden.

4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant mit dem Ufermauerumbau im Frühjahr 2015 zu beginnen und danach folgend die Straßenbaumaßnahme in direkter Abstimmung mit den Hochbauvorhaben zu realisieren.
66.21 
Hannover / 02.12.2014