Drucksache Nr. 2726/2003:
Bebauungsplan Nr. 961, 5.Änderung - Katrin- Sello- Weg -
Vereinfachte Änderung gemäß §13 BauGB
Aufstellungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2726/2003
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 961, 5.Änderung - Katrin- Sello- Weg -
Vereinfachte Änderung gemäß §13 BauGB
Aufstellungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. für den Bebauungsplan Nr. 961, 5. Änderung gemäß §13 BauGB von der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abzusehen.
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 961, 5. Änderung zu beschließen,
3. den Bebauungsplan Nr. 961, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 6 Abs. 1 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Änderung der Bauweise von nur Doppelhäusern in Einzel- und Doppelhäuser werden Genderaspekte kaum berührt. Freistehende Einzelhäuser ermöglichen lediglich etwas größere Grundstücke und damit auch größere Gärten. Davon profitieren besonders Familien mit Kindern.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für das Plangebiet gilt seit 1995 der Bebauungsplan Nr. 961, 1.Änderung, der hier ein ein-
geschossig bebaubares reines Wohngebiet festsetzt und als Bauweise "Doppelhäuser" vor- sieht. Der Mangel an Wohnbauflächen Anfang der 90er Jahre führte zu dieser Festsetzung, um eine flächensparende Bauweise zu gewährleisten.

Das Baugebiet Badenstedt-West ist seit ca. 3 Jahren Schwerpunkt des städtischen Einfa- milienhaus-Sonderprogramms. Es hat sich dabei herausgestellt, dass die Nachfrage insbe- sondere nach Grundstücken für frei stehende Einfamilienhäuser nach wie vor hoch ist. Für die Nachfrage nach vergleichsweise preiswerten Doppelhäusern stehen in Badenstedt West ausreichend Grundstücke zur Verfügung. Die Möglichkeiten für freistehende Einfami- lienhäuser sind inzwischen nahezu ausgeschöpft; zusätzliches Bauland für diese Wohn- form soll bereitgestellt werden. Für einige Bauvorhaben in der näheren Umgebung wurden bereits entsprechende Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt.

Um für die Grundstücke generell ein gößeres Spektrum an Bauformen, d.h. auch freiste- hende Einfamilienhäuser, zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erfor- derlich.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann deshalb nach § 13 BauGB verzichtet werden.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Grundstückseigentümer (hier die Stadt Hannover) wurden beteiligt. Zu den geänderten Festsetzungen sind keine Anreg- ungen eingegangen. Hinweise zum Grundwasser wurden in die Begründung eingefügt.

Die Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belan- ge des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 4 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschlie- ßen zu können.

 
Hannover / 29.12.2003