Drucksache Nr. 2721/2014:
Änderungsanträge der Stadtbezirke zu HSK IX

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2721/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2721/2014
17
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsanträge der Stadtbezirke zu HSK IX

Antrag,

das Anhörungsverfahren bezüglich der als Anlagen aufgeführten Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirke zur Beschlussdrucksache Nr. 1916/2014 "Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)" als abgeschlossen zu betrachten und diese nicht zu berücksichtigen, soweit nicht in den Fachausschussberatungen Anträge aufgegriffen und als eigene Drucksache beschlossen wurden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Hierzu wurden von den Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.

Kostentabelle

Durch die Drucksache entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach §93 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Stadtbezirke bei den Beratungen der Haushaltssatzung im Rahmen ihrer Aufgaben rechtzeitig anzuhören. Dieses Recht gilt auch für die geplanten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung.
Die Stadtbezirke haben die Drucksache Nr. 1916/2014 beraten. In neun Stadtbezirken wurden Änderungsanträge mit eigener Drucksachennummer gestellt und beschlossen.

Die Fachausschüsse hatten die Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirke ihres Zuständigkeitsbereichs zu befassen. In den Fachausschussberatungen bis einschließlich 03.12.2014 wurden die Anträge ohne Voten zur Kenntnis genommen.

Die von den Stadtbezirken beschlossenen Anträge zu HSK IX sind als Anlagen beigefügt, geordnet nach der Stadtbezirksnummer.
20.10 
Hannover / 01.12.2014