Drucksache Nr. 2718/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt zur Überprüfung und Verbesserung der Fahrradstraßen in Hannover
in der Ratssitzung am 27.01.2022, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

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2718/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt zur Überprüfung und Verbesserung der Fahrradstraßen in Hannover
in der Ratssitzung am 27.01.2022, TOP 3.2.

Seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hannover, dass dort, wo Fahrradstraße draufsteht, auch Fahrradstraße drin sein muss, sind nun gut drei Monate vergangen.

Die Richter “verdonnerten” die LHH dazu, die Bedingungen für Radfahrer*innen in Fahrradstraßen deutlich zu verbessern. Weiter lassen sich die Richter zitieren, dass der Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen nur „aus sehr gewichtigen Gründen“ erlaubt sei. Derzeit gibt es 23 Fahrradstraßen in Hannover. In allen sind aktuell noch Autos uneingeschränkt zugelassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung bereits mit einer Überprüfung der Gegebenheiten in den Fahrradstraßen begonnen und wenn ja: wie viele und welche wurden bisher überprüft, nach welchen Kriterien wurde geprüft und wenn nein: warum nicht?

2. Erarbeitet die Verwaltung bereits ein rechtssicheres Konzept zur Verbesserung der Situation und Sicherheit von Radfahrenden in Fahrradstraßen (zum Beispiel durch die Sperrung für Durchgangsverkehr), wenn ja: wann ist mit Ergebnissen zu rechnen und wenn nein: warum nicht?

3. Wurden Beispiele aus anderen Städten oder aus dem Ausland zu Rate gezogen und findet eine Zusammenarbeit mit Radverkehrsverbänden (ADFC) im gesamten Prozess statt? Wenn nein: warum nicht?

Juli Klippert
Fraktionsvorsitz

Text der Antwort

Frage 1: Hat die Verwaltung bereits mit einer Überprüfung der Gegebenheiten in den Fahrradstraßen begonnen und wenn ja: wie viele und welche wurden bisher überprüft, nach welchen Kriterien wurde geprüft und wenn nein: warum nicht?

Das aktuelle Gerichtsverfahren aufgrund einer Klage eines Anwohners auf Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kleefelder Straße wurde im August 2021 vor dem Verwaltungsgericht in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Das schriftliche Urteil mit Begründung wurde der Landeshauptstadt Hannover am 21. Dezember 2021 zugestellt. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Welche Konsequenzen dies ggf. für die anderen Fahrradstraßen im Stadtgebiet hat, wird auf Basis der erst jetzt vorliegenden Urteilsbegründung in den nächsten Wochen und Monaten überprüft.

Frage 2: Erarbeitet die Verwaltung bereits ein rechtssicheres Konzept zur Verbesserung der Situation und Sicherheit von Radfahrenden in Fahrradstraßen (zum Beispiel durch die Sperrung für Durchgangsverkehr); wenn ja: wann ist mit Ergebnissen zu rechnen und wenn nein: warum nicht?

Nach der Vorlage des zweiten Gerichturteiles und insbesondere der Begründung ist vorgesehen, die Fahrradstraßen hinsichtlich der daraus abzuleitenden Anforderungen zu überprüfen und ein Konzept zu erarbeiten, wie mit den vorhandenen, aber auch zukünftigen Fahrradstraßen umzugehen ist.

Frage 3: Wurden Beispiele aus anderen Städten oder aus dem Ausland zu Rate gezogen und findet eine Zusammenarbeit mit Radverkehrsverbänden (ADFC) im gesamten Prozess statt? Wenn nein: warum nicht?

Ja, die Verwaltung bezieht in ihre Planungen selbstverständlich aktuelle Überlegungen und Erfahrungen anderer Städte oder Institutionen, zu denen auch Verbände oder Arbeitsgemeinschaften wie die AGFK gehören, ein.