Drucksache Nr. 2711/2020:
Erprobung eines neuen Angebotes in der Hilfe für wohnungslose Menschen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - "Plan B - OK " (Orientierungs- und Klärungsangebot für Wohnungslose)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2711/2020
1
 

Erprobung eines neuen Angebotes in der Hilfe für wohnungslose Menschen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - "Plan B - OK " (Orientierungs- und Klärungsangebot für Wohnungslose)

Antrag zu beschließen,

  1. Die Landeshauptstadt Hannover setzt im Rahmen der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII gemeinsam mit der Region Hannover das Konzept "Plan B – OK“ (Orientierungs- und Klärungsangebot für Wohnungslose) in der Landeshauptstadt Hannover entsprechend der Anlage zur Beschlussdrucksache Nr. 3558 (IV) BDs um. Um einen kurzfristigen Start realisieren zu können wird als Zwischenlösung mit einer Kapazität von bis zu 21 Plätzen an einem anderen Standort begonnen, bis die Immobilie mit bis zu 70 Plätzen nutzbar ist.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens gemeinsam mit der Verwaltung der Region Hannover auszuwählen. Für den Zeitraum der dreijährigen Erprobungsphase sollen mit der sozialpädagogischen Begleitung und Unterstützung erfahrene freie Träger betraut werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit diesem Projekt verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 295.920,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 538.800,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 626.865,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -869.745,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -869.745,00 €
Die in der Tabelle angegebenen Kosten der städtischen Unterbringung beziehen sich auf ein Haushaltsjahr (12 Monate).

Begründung des Antrages

Vom 15. April 2020 bis zum 15. Juli 2020 wurde die Jugendherberge Hannover für die Unterbringung sowie Begleitung und Hilfe für wohnungslose Menschen genutzt. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich gemeinsam mit der Region Hannover und dem Land Niedersachsen von Anfang an an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligt. Auf die Informationsdrucksache Nr. 3181 (IV) IDE und die Beschlussdrucksache Nr. 3323 (IV) BDE wird vollumfänglich Bezug genommen.

Ab dem 16. Juli erfolgte eine bis zum 15. Oktober befristete Anschlussunterbringung der Menschen, die bis dahin nicht in andere Angebote vermittelt werden konnten, im Hotel Central und im Naturfreundehaus in Hannover. Die Finanzierung haben sich die Verwaltungen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover hälftig geteilt, nachdem eine angemessene Beteiligung des Landes Niedersachsen von dort abgelehnt wurde. Beide Maßnahmen wurden umgesetzt, um während der COVID-19-Pandemie die Betreuung und Versorgung der wohnungslosen Menschen, die nicht untergebracht waren, zu sichern und dabei weitestgehend ihren Schutz zu gewährleisten. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der Diakonischen Werk Hannover gGmbH und des Caritasverbandes Hannover e. V., die mit der Durchführung der Maßnahmen betraut waren, sehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig für wohnungslose Menschen Qualität und Standard von Sozialarbeit im Rahmen einer vorübergehenden Unterbringung als Basis sind, um zu einer Veränderung ihrer schwierigen sozialen Verhältnisse zu gelangen. Die genannten freien Träger haben daraus einen Konzeptentwurf erarbeitet, der mit den konzeptionellen Vorstellungen der Stadtverwaltungen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover abgeglichen und in einen Vorschlag für ein gemeinsames Vorhaben zusammengeführt wurde. Das Resultat ist die Verknüpfung der bereits vorhandenen Bausteine
  • ordnungsrechtliche Unterbringung (Maßnahme zur Gefahrenabwehr in der Verantwortung der Landeshauptstadt)
  • niederschwellige Unterstützung nach §§ 67 ff. SGB XII und
  • ergänzende Angebote der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII und angrenzender Hilfesysteme (beides Maßnahmen in der Umsetzungsverantwortung der Region Hannover als örtlicher Sozialhilfeträger)

Es erfolgt zunächst eine Erprobungsphase des Angebotes mit einer Laufzeit von drei Jahren, in der das Angebot fachlich begleitet und evaluiert wird. Auf der Basis dieses Monitorings soll geprüft werden, wie das Konzept wirkt und wie es im Falle des Erfolges in der gesamten Region Hannover als Regelangebot umgesetzt werden kann.

Das Angebot soll bis zu 70 Plätze umfassen (abhängig von der bereitgestellten Immobilie), von denen eine begrenzte Anzahl auch Menschen mit ungeklärtem Leistungs- und Aufenthaltsstatus zur Verfügung steht.

Zum sozialpädagogischen Basisangebot nach §§ 67 ff. SGB XII werden mit dem Land Niedersachsen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe weitere Gespräche geführt. Soweit die Kosten der Unterkunft im Einzelfall nicht anderweitig gedeckt werden können, insbesondere durch Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, beteiligt sich die Region Hannover im Rahmen einer freiwilligen Leistung an den Kosten der Unterkunft über die vorgenannte Dauer des Angebots. Der Finanzierungsanteil der Region umfasst dabei die Hälfte der Gebühr, die eine Einzelperson im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung aufgrund der jeweils gültigen Fassung der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Hannover zu zahlen hat. Dieser Anteil beträgt derzeit 205,50 € je Platz und Monat.



Die konkrete Ausgestaltung des Angebotes im Detail richtet sich nach den jeweiligen Strukturen des Objektes, in denen die Menschen untergebracht werden können. Der besonderen Situation wohnungsloser Frauen wird im Rahmen der Konzeptumsetzung Rechnung getragen. Damit sollen wohnungslose Frauen einen gleichberechtigen Zugang zum Orientierungs- und Klärungsangebot erhalten, zum Beispiel durch eine angemessene Berücksichtigung bei der Vergabe der Plätze.

Für die Nutzerinnen wird eine von Männern getrennte Unterkunft gesichert, soweit diese nicht in Paarbeziehungen mit Männern leben. Für Frauen wird ein eigener, separater Sanitärbereich zur Verfügung stehen. Dem Recht auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wird in allen Belangen Rechnung getragen.

Wohnungslosen Frauen werden auf Wunsch auch frauenspezifische und geschlechtergetrennte Angebote vermittelt, nach Möglichkeit durch weibliche Beraterinnen. Diese werden auch medizinische und psychotherapeutische Angebote für Frauen, die durch (sexuelle) Gewalt traumatisiert sind, umfassen.

Darstellung der zu erwartenden Kosten und Kostendeckung
Die Deckung der Aufwendungen für das Angebot erfolgt einerseits über den finanziellen Beitrag der Bewohnerinnen und Bewohner zu den Kosten der Unterbringung auf Grundlage der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der jeweils gültigen Fassung. Soweit entsprechende sozialleistungsrechtliche Ansprüche bestehen, werden die Kosten der Unterkunft über die jeweiligen existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII getragen, d.h. von der Region Hannover im Rahmen ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II oder der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Rund die Hälfte der aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner der übergangsweisen Unterbringung standen bzw. stehen nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Für diesen Personenkreis sind die Kosten der Unterkunft im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung zunächst von der Landeshauptstadt Hannover zu tragen, soweit sich im Rahmen der Klärungsphase auch im weiteren keine Sozialleistungsberechtigung herstellen lässt. Die Region Hannover will sich zur Förderung der Konzeptumsetzung im Rahmen der Durchführung des Vorhabens an den Unterkunftskosten für diesen Personenkreis beteiligen. Der Finanzierungsanteil umfasst die Hälfte der Gebühr, die eine Einzelperson im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung aufgrund der geltenden Gebührensatzung der Landeshauptstadt Hannover zu zahlen hat. Dieser bemisst sich derzeit auf 205,50 € je Monat und Person. Die Konzeption sieht vor, dass bis zu zehn Plätze für Personen bereitgehalten werden, deren Leistungs- oder Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, sodass regionsseitig hierfür ein Aufwand in Höhe von rund 25.000 € pro Jahr einzuplanen ist.

Die Aufwendungen für die notwendige Sozialarbeit (niederschwellige Unterstützung gem. §§ 67 ff. SGB XII im Umfang von einer Fachkraft-Vollzeitäquivalenz je 33 Plätze und bedarfsabhängige individuelle Einzelfallhilfe) werden andererseits über die Mittel für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII getragen. Für 2 Fachkräfte-Vollzeitäquivalenz (Sozialpädagogik) sind Personalkosten und Sachkostenaufwand in Höhe von etwa 171.000 € pro Jahr zu kalkulieren. Dieser Aufwand würde im Rahmen der Abrechnungen der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII vom Land Niedersachsen als sachlich zuständiger überörtlicher Träger unter Berücksichtigung des Anteils des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (20 % in 2021, ab 2022 dann 10 %) zu tragen sein. Wie beschrieben ist für einen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner unklar, ob und welche sozialleistungsrechtlichen Ansprüche bestehen. Das Konzept sieht daher vor, dass für Menschen mit einem ungeklärten Leistungs- oder Aufenthaltsstatus der individuelle maximale Aufenthalt 30 Tage zunächst nicht überschreiten soll. In diesen Fällen ist kurzfristig der ausländer- und sozialrechtliche Status zu klären. Die individuelle Unterstützung umfasst ggf. auch die Rückkehrberatung und erforderliche praktische Unterstützung. Dieses Angebot stellt nach Auffassung der Verwaltung eine Leistung dar, die im Rahmen der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII als Beratungs- und Unterstützungsangebot erbracht werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass eine feste Zahl von Plätzen anteilig in dem neuen Angebot für diese Personengruppe zur Verfügung stehen soll. Kann in dieser Zeit der Aufenthaltsstatus zu Gunsten eines Sozialleistungsanspruches geklärt werden, gilt auch für die hiervon betroffene Person die Gesamtlaufzeit der Hilfe von insgesamt maximal drei Monaten.

Soweit darüberhinausgehende Einzelfallhilfen erforderlich sind, zum Beispiel ambulant begleitetes Wohnen, oder Leistungen aus anderen Rechtskreisen, setzt deren Bewilligung einen entsprechend festgestellten Leistungsanspruch voraus. Diese Hilfen können im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarungen von verschiedenen Trägern erbracht und sodann über die Region Hannover in die Abrechnung mit dem Land eingestellt werden.

Weitere Kosten des Angebotes könnten entstehen im Rahmen der Objektbetreuung. So wurde in der Unterbringung im Hotel und im Naturfreundehaus ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Ob entsprechende Aufwendungen auch in dem neuen Angebot entstehen, hängt davon ab, in welchen Liegenschaften das Angebot tatsächlich durchgeführt wird.
Im Weiteren wird auf das anliegende Konzept Bezug genommen.

Weitere Schritte nach der Beschlussfassung
Das Land wurde in den laufenden Gesprächen darüber unterrichtet, dass die Landeshauptstadt und die Region ein Konzept für das neue Angebot entwickeln und eine Mitfinanzierung über die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII Konzeptbestandteil ist. Hier werden weitere Gespräche geführt werden mit dem Ziel der Kostenübernahme im Rahmen eines Basisangebotes nach §§ 67 ff. SGB XII vergleichbar zu anderen Angeboten in der Region Hannover. Beispielsweise wird das sozialpädagogische Angebot der Johann Jobst Wagenerschen Stiftung in Hannover auf diesem Wege finanziert. Für die Durchführung der sozialpädagogischen Leistungen im Angebot kommen nur erfahrene Träger der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII mit einer regionalen Vernetzung in Betracht. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen eines entsprechenden Interessenbekundungsverfahrens geeigneten Trägern die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse für die Durchführung des Angebotes zu bekunden. Die Auswahl sollte dann gemeinsam mit der Region Hannover erfolgen.
Dez. III (50) / Dez. VI (61)
Hannover / 17.11.2020