Drucksache Nr. 2711/2003:
173. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Nord / Hauptverkehrsstraßennetz Misburg-Anderten - nördlicher Teil

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2711/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2711/2003
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

173. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Nord / Hauptverkehrsstraßennetz Misburg-Anderten - nördlicher Teil

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 173. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Erläuterungsbericht zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

3. für den Fall und unter dem Vorbehalt, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes Anregungen nicht eingehen, die 173. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß der Anlage 2 dieser Drucksache zu beschließen (vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1107 / 2002 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger


Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2002 die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur 173. Änderung des Flächennutzungsplanes (Umsetzung des Verkehrskonzeptes Misburg-Anderten nördlich der Güterumgehungsbahn) sowie die auf dieser Grundlage durchzuführende frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Diese fand vom 07.11. bis 06.12.2002 statt.

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Während der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurden von einem Bürger Bedenken bzw. Anregungen vorgetragen. Er wendet sich gegen die Umsetzung der im Erläuterungsbericht dargestellten Variante 2 des Verkehrskonzeptes als Grundlage der 173. Änderung des Flächennutzungsplanes (Neubau einer Straßenverbindung über den Stichkanal als Verlängerung der Kreisstraße mit Anschluss an die Straße "Am Wasserturm"), da damit seiner Meinung nach eher eine Zunahme des Verkehrsaufkommens durch Gewerbeverkehr aus dem Gewerbegebiet an der Kreisstraße und damit der Belastung angrenzender Wohngebiete verbunden sei. Er plädiert vielmehr für eine Lösung im Sinne der Variante 1 (Neubau einer Straßenverbindung über den Nordteil des DEURAG-NERAG-Geländes). Bedenklich erscheine seiner Auffassung nach auch die in Abschnitt 3.4 des Erläuterungsberichtes dargelegte Ableitung der 173. Flächennutzungsplan-Änderung aus dem Städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenkonzept von 1993.



Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Eine Gegenüberstellung der Vorteile der beiden Trassenvarianten enthält in ausführlicher Weise der Erläuterungsbericht im Abschnitt 5. Der Trassenvariante 2 wird der Vorzug gegeben, weil sie weitreichendere Entlastungseffekte gerade für die an der Anderter Straße und der Straße Am Seelberg gelegenen Wohnquartiere erwarten lässt. Durch zusätzliche Maßnahmen außerhalb der Möglichkeiten der Bauleitplanung (verkehrslenkende Maßnahmen) kann dieser Effekt noch gesteigert werden. Insgesamt bietet die Variante 2 die Möglichkeit einer wirksamen Verringerung der Immissionsbelastungen für die Misburger Wohnbevölkerung.



In dem vom Einwanderheber zitierten Abschnitt 3.4 des Erläuterungsberichtes wurde lediglich dargestellt, dass die bereits vorhandene Planungsgrundlage des Rahmenkonzeptes ebenfalls eine Führung der Hauptverkehrsstraße in der mit der 173. Flächennutzungsplan-Änderung angestrebten Trassenführung vorgeschlagen hatte. Eine direkte Beziehung zwischen dem Rahmenkonzept und der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde jedoch nicht hergestellt. Deren Grundlage ist vielmehr die aktuellere Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2000, nachdem zwischenzeitlich mit dem (nicht zum Abschluss gebrachten) Änderungsverfahren 81.2 eine Trassenführung über den Nordteil des DEURAG-NERAG-Geländes vorgesehen war.

Die Verwaltung schlägt demzufolge vor, die Trassenvariante 2 weiter zu verfolgen.

Die Behörden und Stellen, die öffentliche Belange vertreten, werden parallel zu dem Beschlussverfahren zur öffentlichen Auslegung beteiligt.


Ermittlung der Belange von Natur und Landschaft

Im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung hatte die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde eine Biotopuntersuchung im Bereich der zu erwartenden Trasse der Hauptverkehrsstraße schon auf der Ebene des Flächennutzungsplanes, und nicht erst im Rahmen eines späteren Bebauungsplanverfahrens aufgrund genauer Trassierung für erforderlich angesehen, um die zu erwartenden Auswirkungen bereits heute einschätzen zu können. Nach Abstimmung über den Untersuchungsrahmen wurden im Auftrage der Landeshauptstadt Hannover im Laufe des Jahres 2003 für einen Bereich von 200 m beiderseits des geplanten Trassenverlaufes eine Biotoptypenkartierung und eine Erfassung der Vögel, Tagfalter und Heuschrecken durchgeführt. Die Ergebnisse und die Bewertung liegen seit September 2003 vor. Danach sind vom geplanten Trassenverlauf keine Biotope oder Vorkommen betroffen, die eine Trassenänderung erforderlich machen würden.



Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Misburg südlich der Güterumgehungsbahn

Mit der im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 979, 1. Änderung bzw. 1604 und der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes für Misburg-Süd/ehemaliges "Germania"-Gelände erstellten Drucksache Nr. 2242/2003 schlägt die Verwaltung vor, in Anderten für den südlichen Teil des Verkehrskonzeptes Misburg-Anderten eine Änderung vorzunehmen, indem eine Verlagerung der bisher beabsichtigten Verbindung zwischen Lohweg und Anderter Straße über das ehemalige Germania-Gelände nach Süden auf den Lohweg vorgenommen werden soll. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf das mit dem 173. Änderungsverfahren verfolgte Konzept für Misburg-Nord.




Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.



Dazu wird angemerkt:
  • Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Neugestaltung des Hauptverkehrsstraßennetzes und der Planung für die ehemaligen Mergelbrüche "HPC I" und "HPC II" besteht nicht. Für den Bereich der Grube "HPC I" wurde das 82. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 82.1, bereits abgeschlossen.
  • Die im Flächennutzungsplan darzustellende Hauptverkehrsstraße ist eine Zielplanung. Weder genaue Trassenführung noch dafür in Anspruch zu nehmende Fläche und damit der Umfang des zu erwartenden Eingriffes in Natur und Landschaft sind heute hinreichend bestimmbar. Soweit Maßnahmen zur Kompensation in einer der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes entsprechenden Größenordnung erforderlich werden, wäre die Darstellung in einer gesonderten Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
  • Bereits in den Vorplanungen zur Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover um eine mögliche Ausrichtung der IGA 2017 war die Neugestaltung des Misburger Hauptverkehrsstraßennetzes als Rahmenbedingung berücksichtigt worden. Ein Zielkonflikt besteht nicht.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 173. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortsetzen und ggf. frühzeitig abschließen zu können.
 61.15
Hannover / 22.12.2003