Drucksache Nr. 2710/2003:
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Hannover

Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 55 c Abs. 5 NGO

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2710/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2710/2003
1
 

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Hannover

Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 55 c Abs. 5 NGO

Antrag,

über den Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (s. Anlage zu dieser Drucksache) wie folgt zu entscheiden:

Der Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide wird im Rahmen des Beschlusses über die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Nach dem Zeitplan der Region Hannover beabsichtigt sie, den Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes Anfang Februar 2004 in das Beteiligungsverfahren zu geben. Ein Beschluss des dafür zuständigen Verwaltungsausschusses über die städtische Stellungnahme wird nicht innerhalb der gemäß § 55 c Abs. 5 NGO einzuhaltenden Viermonats-Frist zur Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrates möglich sein. Auch hierfür ist der Verwaltungsausschuss zuständig. Über den Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide kann in der Sache mithin nur im Rahmen des Beschlusses der städtischen Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm entschieden werden. Die Verwaltung wird in ihrer Beschlussvorlage auf den Vorschlag des Stadtbezirksrates hinweisen.
 61.15
Hannover / 22.12.2003