Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Hannover
Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 55 c Abs. 5 NGO
Antrag,
über den Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (s. Anlage zu dieser Drucksache) wie folgt zu entscheiden:
Der Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide wird im Rahmen des Beschlusses über die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Nach dem Zeitplan der Region Hannover beabsichtigt sie, den Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes Anfang Februar 2004 in das Beteiligungsverfahren zu geben. Ein Beschluss des dafür zuständigen Verwaltungsausschusses über die städtische Stellungnahme wird nicht innerhalb der gemäß § 55 c Abs. 5 NGO einzuhaltenden Viermonats-Frist zur Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrates möglich sein. Auch hierfür ist der Verwaltungsausschuss zuständig. Über den Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide kann in der Sache mithin nur im Rahmen des Beschlusses der städtischen Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm entschieden werden. Die Verwaltung wird in ihrer Beschlussvorlage auf den Vorschlag des Stadtbezirksrates hinweisen.
61.15
Hannover / 22.12.2003