Drucksache Nr. 2703/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Reinigungskosten bei Polizeigesetz-Demo
in der Ratssitzung am 20.12.2018, TOP 2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2703/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Reinigungskosten bei Polizeigesetz-Demo
in der Ratssitzung am 20.12.2018, TOP 2.1.

Am 8. September 2018 fand in Hannover eine Demonstration gegen das von der niedersächsischen Landesregierung geplante neue Polizeigesetz statt. Daran nahmen auch linksextreme und -radikale Gruppierungen teil. Einem Pressebericht zufolge (HAZ, Stadtanzeiger-West, 25. Oktober) stellte die Polizeidirektion Hannover dem Anmelder der Demo, dem Studenten Timon Dzienus, anschließend "knapp 500 Euro" für die Reinigung der Straßen in Rechnung. Politiker der Grünen hätten sich daraufhin "empört geäußert", heißt es weiter. "Die Stadt" bleibe jedoch bei ihrer Auffassung: Nach Beendigung der Veranstaltung sei die Verkehrssicherheit der Fläche nicht gegeben gewesen, weil sie von den Veranstaltern nicht gereinigt worden sei. Sie habe für den Kraftfahrzeugverkehr nicht freigegeben werden können, wird "die Stadt" weiter zitiert. In Absprache mit der Polizei sei deshalb die Reinigung bei Aha in Auftrag gegeben worden. In einem Artikel der HAZ vom 4. November heißt es dann jedoch, der offene Betrag sei "wegen Formfehlern" nicht mehr zu zahlen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Trifft die Darstellung der HAZ zu?
Falls ja:
2. Worin bestanden diese Formfehler?
3. Welche Vorkehrungen wurden oder werden getroffen, um solche Formfehler künftig zu vermeiden?
Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH
Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Text der Antwort


Frage 1: Trifft die Darstellung der HAZ zu?

Die Darstellung der HAZ trifft im Kern zu.


Frage 2: Wenn ja – Worin bestanden die Formfehler?
Die Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover hat den Kostenbescheid formlos an den Versammlungsleiter weitergeleitet, formal richtig wäre es gewesen dies mit einem sog. Heranziehungsbescheid zu tun.


Frage 3: Welche Vorkehrungen wurden oder werden getroffen, um solche Formfehler künftig zu vermeiden?

Zwischen aha, der Landeshauptstadt Hannover und der Polizeidirektion Hannover wurde der gesamte Ablauf eines solchen, in der Praxis sehr seltenen, Szenarios vollständig kritisch besprochen, bewertet und anschließend einvernehmlich entsprechend angepasst vereinbart