Drucksache Nr. 2700/2018:
Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Gleichstellungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Sozialausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Gleichstellungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2700/2018
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion

Antrag,

  • die Kostenerhöhung für das Programm „Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion“ für Personal- und Sachaufwendungen gemäß des beigefügten Kostenrahmens (siehe Anlage 1),
  • den perspektivischen Ausbau der Stelle der Programmkoordination (siehe Anlage 2)
  • und die Eingruppierung der heilpädagogischen Fachkräfte analog S 12 TVöD (BXXIV Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kindertagesstätten stehen Kindern mit den unterschiedlichsten Begabungen und Interessen, Beeinträchtigungen und Behinderungen offen.

In der inklusiven Kindertagesstätte sollen Kindern aller Geschlechter Möglichkeiten eröffnet werden, die aus ggf. einengenden sozialen, kulturellen oder geschlechtsspezifischen Zuschreibungen herausführen. Die inklusive Pädagogik soll problematische Verhaltensweisen oder diskriminierende Geschlechterinszenierungen aufmerksam beobachten und im Sinne eines konstruktiven Umgangs mit Verschiedenheit zum Thema machen. In der inklusiven Kindertagesstätte sollen alle Kinder, gleich welchen Geschlechts, die Gelegenheit haben, ihre eigenen Lebenserfahrungen, Interessen, Ressourcen, Ängste und Perspektiven einzubringen und weiterzuentwickeln.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 31.200,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 86.557,00 €
Sach- und Dienstleistungen 26.200,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 404.409,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -485.966,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -485.966,00 €
In der Kostentabelle sind die für das Jahr 2019 anfallenden Aufwendungen des Programms dargestellt. Die Mittel werden zum Doppel-HH 2019/2020 veranschlagt. Die in der Ursprungsdrucksache Nr. 0006/2017 angegebenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 158.880,- Euro jährlich sind bereits beschlossen. Daher ergibt sich für das Jahr 2019 ein zusätzlicher Saldo in Höhe von 327.086,- Euro.

Die Transfererträge weisen die Höhe der Bezuschussung für die Personalaufwendungen der Koordination durch die Heinz und Heide Dürr Stiftung bis Oktober 2019 aus. Die Personalaufwendungen setzen sich zusammen aus Kosten i. H. v. 37.440,- Euro für die Stelle der Programmkoordination und in Höhe von 49.117,- Euro für die Stelle der heilpädagogischen Fachkraft, die in der städtischen Kindertagesstätte Fischteichweg eingesetzt wird.
Es fallen Sachaufwendungen der Verwaltung in Höhe von 20.000,- Euro an. Darüber hinaus sind in Sach- und Dienstleistungsaufwendungen die Fortbildungsmittel und Sachkosten der städtischen Kindertagesstätte in Höhe von 6.200,- Euro enthalten.

Die Transferaufwendungen in Höhe von 404.409,- Euro setzen sich aus folgenden Posten zusammen: Personalaufwendungen der weiteren 7 heilpädagogischen Fachkräfte, Fortbildungsmittel der Hochschule für die teilnehmenden Kindertagesstätten in nichtstädtischer Trägerschaft (36.400,- Euro), Sachaufwendungen und Material für die teilnehmenden nichtstädtischen Kindertagesstätten (7.000,- Euro) sowie eine Verwaltungspauschale für die freien Träger der Jugendhilfe in Höhe von 17.192,- Euro.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 0006/2017 (siehe Anlage 3) wurde das Programm „Hannoversche Kindertagesstätten auf dem Weg zur Inklusion“ vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hannover beschlossen.
Das Programm ist ein Folgeergebnis der UN-Behindertenrechtskonvention; daraus hat die LHH das Programm „Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt“ (Drucksachen 0299/2011 und 1967/2011) entwickelt.
Um den Weg für die inklusive Kindertagesstätte in die Zukunft zu ebnen, wurde das Programm langfristig angelegt, um teilweise vorhandene Konzepte zu ergänzen sowie Kindertagesstätten-Teams um die Profession der heilpädagogischen Fachkraft zu erweitern. Jährlich sollen daher bis zu 4 Kindertagesstätten in das Programm aufgenommen werden, maximal jedoch 2 Einrichtungen pro Stadtbezirk, also eine Gesamtanzahl von 26 Einrichtungen.

Übersicht (geplanter) Programmausbau:

Jahr Anzahl gesamt Qualifizierungsphase Einstieg in die Fortbildungen

2018
4
2018+2019
2020
2019
8
2019+2020
2021
2020
12
2020+2021
2022
2021
16
2021+2022
2023
2022
20
2022+2023
2024
2023
24
2023+2024
2025
2024
26
2024+2025
2026

Ab dem Jahr 2024 ist aktuell kein weiterer Ausbau geplant.

Der inhaltliche Programmaufbau bzw. die Programmausgestaltung erfolgte in der ursprünglichen Konzeption in Kooperation mit der Hochschule Hannover (HsH), Fakultät V und der Heinz und Heide Dürr Stiftung.

Im Frühjahr 2018 wurde mit der ersten Programmausschreibung begonnen, nachdem vorher die inhaltlichen Abstimmungen mit den Kooperationspartnern erfolgten. In den weiteren Abstimmungen wurde es offensichtlich, dass die Tätigkeit der heilpädagogischen Fachkraft einen deutlich höheren Anteil an koordinierenden und prozessbegleitenden Tätigkeiten aufweist. Der in der Ursprungsdrucksache 0006/2017 angesetzte Kostenrahmen hat den entsprechenden Fachkräftestandard nicht berücksichtigen können. Entgegen der damaligen Annahme benötigt es für die Durchführung keine HeilerzieherInnen (Eingruppierung S 08 TVöD (BXXIV Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)), sondern HeilpädagogInnen mit abgeschlossener Hochschulbildung (Eingruppierung analog S 12 TVöD (BXXIV Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)), um sie entsprechend der Programmplanung in der Team- und Organisationsentwicklung einzusetzen. Eine Stellungnahme der HsH bezüglich der Eingruppierung der heilpädagogischen Fachkräfte ist der Drucksache beigefügt (siehe Anlage 4).
Je nach Größe der Einrichtung beträgt der Stellenanteil für die heilpädagogischen Fachkräfte 0,5 bis max. 0,75.

Die Stelle der städtischen Programmkoordination konnte im November 2017 besetzt werden. Die Personalaufwendungen für die städtische Programmkoordination werden noch bis Oktober 2019 von der Heinz und Heide Dürr Stiftung als Anschubfinanzierung des Programms getragen. Ab dem Jahr 2020 sind die Personalaufwendungen, wie ursprünglich mit der Dürr-Stiftung vereinbart, vollumfänglich von der Landeshauptstadt Hannover zu tragen.
Mit zunehmender Anzahl der Einrichtungen gibt es Bedarf die Stellenanteile der Programmkoordination auszuweiten. Die Entwicklung der Personalaufwendungen für die Programmkoordination sind in der Anlage 2 aufgeführt.

Die teilnehmenden Kindertagesstätten durchlaufen während des Programmaufbaus eine zweijährige Qualifizierungsphase. Nach der Qualifizierungsphase verbleibt die heilpädagogische Fachkraft in der Einrichtung und treibt die inhaltliche Entwicklung des Themas „Inklusion“ weiter voran. Die heilpädagogische Fachkraft wird als Teil des Teams eingestellt und koordiniert den Informations- und Wissenstransfer im Team während der Qualifizierungsphase, darüber hinaus begleitet sie den Prozess als Teammitglied. Ab dem Jahr 2020 soll fortlaufend die fachliche Weiterqualifizierung erfolgen, welche aus dem bewährten Fortbildungsprogramm der Familienzentren weiterentwickelt wurde, um so Synergien zu erzeugen. Für die Qualifizierung durch die HsH fallen bisher nicht berücksichtigte Sachaufwendungen an.

Zukünftig soll auch eingruppigen Einrichtungen die Teilnahme am Programm ermöglicht werden. Verbünde kleiner Einrichtungen waren angedacht, haben sich in der Praxis im Programm Familienzentren jedoch nicht bewährt und wurden nicht übernommen. Nun wird gemeinsam mit der Kinderladen-Initiative Hannover e.V. ein entsprechendes Konzept für die Einbindung eingruppiger Einrichtungen entwickelt.

Es ist vorgesehen zum Ende des Jahres 2019 (nach 2 Jahren Programmlaufzeit) eine Evaluation in Form einer Informationsdrucksache vorzulegen. Danach wird während der Zeit des Programmausbaus bis zum Jahr 2024 in zweijährlichen Abständen im Rahmen einer Informationsdrucksache informiert.
51.4 
Hannover / 19.11.2018