Drucksache Nr. 2687/2018:
Besetzung des Kulturrats zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"

Inhalt der Drucksache:

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2687/2018
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Besetzung des Kulturrats zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025"

Antrag,

der Besetzung des Kulturrats, wie die in der Anlage aufgeführten Mitglieder, zur Ausgestaltung der Bewerbung der Landeshauptstadt um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“, zuzustimmen.

Die in der Anlage aufgeführten Mitglieder des Kulturrats haben Ihre Mitarbeit im Kulturrat zugesagt.

Der Kulturrat hat folgende Aufgaben:


· Strategische Beratung zu kulturellen Visionen des Kulturprogrammes 2025 im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung
· Inhaltliche Beratung zu künstlerischen Projekten des Bewerbungsbuchs und zu Schwerpunkten des Kulturentwicklungsplans
· MultiplikatorInnenfunktion in lokale, interdisziplinäre und internationale Netzwerke
Das Gremium bestimmt eine Sprecherin oder einen Sprecher aus dem Kreis der Mitglieder des Kulturrats.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung genderspezifischer Sichtweisen wird durch eine möglichst paritätische Besetzung des Kulturrats und durch eine Thematisierung genderspezifischer Aspekte in den Sitzungen angestrebt.

Kostentabelle

Es entstehen keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen, da eine Aufwandsentschädigung nicht gewährt wird.
Haushaltsmittel für die Organisation und Durchführung von Sitzungen stehen im Haushalt 2018 im Produkt 28105 „Kulturhauptstadt“ bei der Kostenstelle 42716000 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 0439/2018 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ zu erarbeiten. Zur Erarbeitung eines Bewerbungskonzepts unter dem Leitthema „Nachbarschaft“ sollte mit einem umfangreichen Beteiligungsprozess gemäß den Wettbewerbsregeln der Bewerbung schnellstmöglich begonnen werden. Der Beteiligungsprozess soll offen gestaltet werden und breit aufgestellt sein, unterschiedliche Beteiligungsformate beinhalten und verschiedene Zielgruppen erreichen, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Senioren/Innen und Migranten/Innen.

Der Kulturrat setzt sich, wie mit der Drucksache 1157/2018 beschlossen, „aus der lokalen, hannoverschen Kunst- und Kulturexpertise zusammen“. Es wurden daher Personen vorgeschlagen, die in ihrer Fachlichkeit, aber auch fachübergreifend, besondere Kompetenzen haben. Ebenso wurde darauf geachtet, eine möglichst gute Mischung aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturinstitutionen als auch der sog. „Freien Kultur“ vorzuschlagen.
Dez. III / KHH2025
Hannover / 12.11.2018