Drucksache Nr. 2676/2019:

Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2676/2019
1
 


Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße

Antrag,

1. dem Umbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 2.150.000 € zuzustimmen.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101055

Bezeichnung Gemeindestraßen, Schmiedestraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101055
Gemeindestraße, Schmiedestraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.150.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.150.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 96.661,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 53.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 64.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -118.250,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 185.884,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -89.223,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -207.473,00 €
Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 84.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Der Rat hat im Rahmen eines Haushaltsbegleitantrages zur DS 1896/2011 beschlossen, in den Haushalt 2012 eine neue Investitionsmaßnahme zur Umgestaltung der Schmiedestraße aufzunehmen.

Der Haushaltsbegleitantrag wurde dabei im Wesentlichen mit den Zielen des Masterplans Mobilität 2025 begründet, der ein Verkehrskonzept für die Innenstadt fordert, dass die Mobilitätsanforderungen für alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, die Erschließung für den Verkehr sicherstellt und zugleich durch Umgestaltung ansprechende Stadträume mit mehr Aufenthaltsqualität entstehen lässt.

Ausgehend von dem Haushaltsbeschluss und vor dem Hintergrund der im Konzept Hannover City 2020+ vorgesehenen Umgestaltung des Platzes Am Marstall hat die Verwaltung für die Planungen der Schmiedestraße, des Platzes Am Marstall und exemplarische Altstadtstraßen die Durchführung eines kombinierten Realisierungs- und Ideenwettbewerbes durchgeführt.

Der Realisierungsteil des Wettbewerbes beinhaltete die Schmiedestraße von der Karmarschstraße bis in Höhe Georgstraße sowie die Flächen des Platzes Am Marstall einschließlich einer Verkehrsfläche bis zur Straße „Am Hohen Ufer“.

Die hierzu benachbarte Maßnahme Am Marstall wurde im Frühjahr 2019 fertig gestellt.

In der Folge soll nun an diesen Bereich anschließend die Umgestaltung der Schmiedestraße erfolgen.

Die diesbezügliche Planung zur Schmiedestraße ist in den Anlagen 1-3 dargestellt.

2. Städtebauliche Mängel und Ziele

Die städtebauliche Bedeutung der Schmiedestraße hat durch die unmittelbare Nähe zu den bedeutenden historischen Gebäuden Marktkirche und Altes Rathaus besondere Bedeutung, da diese beiden Bauten in der Vergangenheit das kirchliche, politische und kommerzielle Zentrum von Hannover darstellten. Heute ist die Schmiedestraße in erster Linie durch Einzelhandelsnutzungen unterschiedlicher Art geprägt und übt als Erschießungsstraße für verschiedenste Ziel- und Quellverkehre eine wichtige Funktion aus. Große Fahrbahnbreiten und viele Abstellmöglichkeiten für den ruhenden Verkehr unterstützen derzeit die vorherrschende Dominanz des Kraftverkehrs. Der Radverkehr findet bislang wie auch künftig auf der Fahrbahn statt. Im heutigen Zustand sind funktionale und gestalterische Mängel zu beobachten, die eine Barriere zwischen Fußgängerzone und Altstadt bilden.

Ziel der Planung ist es daher die Verbindung zwischen City und Altstadt zu stärken, die Möglichkeiten für die Querung der Straße zu verbessern und zu erleichtern, insbesondere für Fußgänger*innen. Die Aufenthaltsqualität soll attraktiver gestaltet werden, hierfür werden die Seitenräume zu Lasten der Fahrbahn großzügig verbreitert und mit neuen Elementen wie Baumpflanzungen, Beleuchtung und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Besonders hochwertige Oberflächenbeläge aus Naturstein unterstützen diesen Effekt und berücksichtigen dabei trotzdem die Anforderungen an Barrierefreiheit.

Die neue Querschnittsgestaltung soll zum Flanieren anregen und zu einer stadtverträglichen Verkehrsführung beitragen. Ziel ist ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen entstehen zu lassen und die Dominanz des Kraftverkehrs durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit ab zu schwächen. Der in Deutschland noch neue Begriff hierfür lautet „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“. Empfohlen wird diese Anordnung in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist für die Schmiedestraße mit Tempo 20 vorgesehen.

Diese Handlungsansätze unterstützen auch die Bemühungen zur Stabilisierung und Aufwertung der bestehenden Geschäftslagen.

3. Geplante Gestaltung

Zur Umgestaltung der Schmiedestraße wurde im Rahmen des o.g. Wettbewerbes ein freiraum- und verkehrsplanerisches Konzept entwickelt, das als Grundlage für die landschafts- und freiraumplanerische sowie die verkehrsstrukturelle Detailplanung im Bereich der hannoverschen Altstadt dienen soll.

Das Thema des Zusammenfügens greift der Entwurf als zentrales Element wieder auf und schafft entlang der Schmiedestraße Platzräume, die der verbindenden Funktion gerecht werden. So entstehen in regelmäßigen Abständen durch Baumpflanzungen akzentuierte Raumfelder, die das Queren der Straße erleichtern und die Aufenthaltsqualität erzeugen. Durch die Vielzahl dieser Felder werden die unterschiedlichen Quartiere Altstadt sowie Marstall und Schmiedestraße stabil mit ihrem Umfeld, dem Leineufer, der Altstadt und der Fußgängerzone verbunden.

Alle funktionalen Nutzungen werden berücksichtigt und insbesondere Belange der Barrierefreiheit werden bevorzugt behandelt. Hierzu gehören auch die Flächen des ruhenden Verkehrs sowohl für Kfz als auch insbesondere für Fahrräder. Liefern, Laden, Halten und Parken sind ohne Einschränkungen nutzbar.

Für die Fahrbahn ist ein aufgehellter Asphaltbelag vorgesehen, welcher durch eine flache Bordanlage von den Parkplätzen im Seitenraum und den Gehwegen getrennt wird, um dem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, da die Schmiedestraße auch weiterhin zentrale Erschließungsstraße für den Quell- und Zielverkehr sowie den Anlieger- und Anlieferverkehr für die südliche Innenstadt und die Altstadt bleiben muss. Alternativen stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Die Schmiedestraße ist Teil des City-Radringes, der das zügige Umfahren der sensiblen Bereiche der Fußgängerzone gewährleistet. Aufgrund der geplanten maximalen Geschwindigkeit von Tempo 20 für alle Verkehrsteilnehmenden wird der Radverkehr in diesem Abschnitt gefördert. Eine komfortable und gut erkennbare Radverkehrsführung wird somit Bestandteil der Planung werden.

Die vorhandenen Querungsstellen wie Fußgängerfurten und Lichtsignalanlage (Seilwinderstraße) bleiben auch zukünftig erhalten und werden an die Anforderungen für Barrierefreiheit angepasst. Aufgrund der stark reduzierten Fahrbahnbreite in Verbindung mit der durchgehend niedrigen Bordansicht wird die Querung für alle Verkehrsteilnehmenden auf gesamter Streckenlänge erleichtert.

Die Beleuchtung der Straße erfolgt mit Mastleuchten und einer Aufstellung auf beiden Seiten der Straße. Die Abstände der gegenüberliegenden Leuchten sind annähernd gleich.

Die Möblierung mit Stadtmobiliar ist klar und reduziert.





4. Beschreibung der Detailelemente

Die Fahrbahn erhält wie am Marstall eine Regelbreite von 5,90 m und wird im Bereich der Zufahrt zum Parkhaus für Linksabbieger aufgeweitet. Die asphaltierte Fläche beträgt im Bereich der durchgehenden Fahrbahn nur 4,90 m und trägt damit zu einer optischen Reduzierung der Fahrbahnbreite bei. Die beidseitigen Gossen sind überfahrbar und erhalten jeweils eine Breite von 50 cm und werden mehrreihig aus gesägtem und damit ebenen Natursteinpflaster hergestellt. Die angrenzende niedrige Bordansicht von max. 3 cm erleichtert die Zufahrt in den höhengleichen multifunktionalen Seitenraum mit einer Regelbreite von 2,50 m.

Das Angebot für den ruhenden Verkehr umfasste insgesamt in dem vorliegenden Abschnitt bisher rund 45 Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2,5 Stunden. Zukünftig stehen für den Individualverkehr 10 Kurzzeitparkplätze z.B. für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere 13 Parkplätze für besondere Nutzungen vorgesehen. (7 Taxen / 3 Parkplätze für Menschen mit Behinderung / 2 Parkplätze für Lieferverkehr / 1 Halteplatz für Reisebusse).

Untergliedert wird das Parken durch 17 neue Bäume in offenen Baumscheiben. Außerdem werden ca. 100 Fahrradbügel im Seitenraum aufgestellt.

Damit betroffene Menschen die Straße barrierefrei nutzen können, wird ein mind. 2,00 m breites Laufband entlang der Straße und zu den jeweiligen Eingängen sowie zu den Parkplätzen für Menschen mit Behinderung aus Natursteinplatten verlegt.

Die übrigen Bereiche werden analog zum Hohen Ufer und zum Marstall mit gesägtem Natursteinpflaster hergestellt. In diesen Bereichen befinden sich auch die Elemente des Stadtmobiliars wie Sitzbänke, Papierkörbe, Fußwegbeleuchtung, Litfaßsäule und das zu versetzende Kunstobjekt im Einmündungsbereich Corviniusweg.

Die vorhandene Lichtsignalanlage auf Höhe Seilwinderstraße bleibt auch zukünftig erhalten. Lediglich die Mittelinsel in Fahrbahnmitte auf Höhe des Brauhauses wird zukünftig nicht mehr benötigt, da die deutliche Reduzierung der Fahrbahnbreite ein Queren in jedem Bereich der Straße ermöglicht.

Im Bereich rund um die Marktkirche bleibt die Schmiedestraße gegenwärtig unverändert. Langfristig soll die Schmiedestraße in diesem Abschnitt zusammen mit dem Marktplatz neugestaltet werden, wenn diese Flächen erneuerungsbedürftig sind.

5. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu einer deutlichen Verbesserung der bestehenden Umweltverhältnisse, da ein Flächenanteil für Baumpflanzungen entsiegelt werden kann. Erstmalig kann das strukturierende Straßenbild dieser Stadtstraße durch Bäume aufgewertet werden, die das örtliche Mikroklima nachhaltig verbessern werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmenden. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.





6. Bauzeit / Bauablauf

Im Jahr 2020 beginnen notwendige Umverlegungen und Erneuerungen an den Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Straßenbau erfolgt im Anschluss und wird im Jahr 2021 beginnen und bis 2022 andauern.

Genauere Angaben zu notwendigen Einschränkungen während der Bauzeiten sind gegenwärtig noch nicht möglich. Die Erreichbarkeit der Geschäfte wird während der Bauzeit aber gewährleistet. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen werden die politischen Gremien informiert.
66.22 
Hannover / 23.10.2019