Drucksache Nr. 2638/2018:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2638/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. dem geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1832 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen und

3. die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Männer und Frauen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 9 - Kosten für die Stadt.

Begründung des Antrages

Dem Beschluss zum Änderungsantrag Nr. 15-1593/2018 vom 20.06.2018 des Stadt- bezirksrates Südstadt-Bult zur DS 1091/2018 (Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße) folgend, wurden die Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich im Stadtteil Südstadt nachgewiesen. Dies macht eine erneute Auslage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und seiner Begründung erforderlich.

Der Eingriff in Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben kann nicht vollständig auf dem Grundstück Wiesenstraße 40 ausgeglichen werden, so dass externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der darauf aufbauende Durchführungsvertrag sahen bislang vor, die externen Ausgleichsmaßnahmen auf einer Ausgleichsfläche der Stadt Hannover am Mira-Lobe-Weg vorzunehmen.
Mit dem o. a. Änderungsantrag wurde gefordert, dass die Standorte der Ersatzpflanzungen ausschließlich im Stadtteil Südstadt verortet werden sollen. Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat dem Änderungsantrag in seiner Sitzung am 20.06.2018 zugestimmt.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wurden daraufhin Standorte, für die nicht vollständig auf dem Grundstück Wiesenstraße 40 ausgleichbaren Eingriffe, im Stadtteil Südstadt festgelegt. Als eine mögliche neue externe Ausgleichsfläche wurde vom Stadtbezirksrat der Randbereich der Hoppenstedtwiese angrenzend an die Kleingartenkolonie Tiefenwiese e.V. genannt. Der Vorschlag wurde in die Neuplanung der Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sind nunmehr folgende Standorte vorgesehen:
  • Auf privaten Grundstücken der Vorhabenträgerin (Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen - WGH) werden als Maßnahmen für den Ausgleich insgesamt 13 Bäume gepflanzt und dem Bauvorhaben dauerhaft zugeordnet. Namentlich ist dies vorgesehen auf folgenden Grundstücken im Stadtteil Südstadt: Große Düwelstraße 17, Lutherstraße 79-83, Stolzestraße 17, Simrockstraße 27-30 sowie Kestnerstraße 21 und 22. (siehe Begründung Ersatzmaßnahmen auf WGH Grundstücken, Anlagen 1a - 1c)
  • Ein Teilstück der öffentlichen Grünfläche „Hoppenstedtwiese“ wird mit der Anpflanzung von 20 Obstbäumen weiter extensiviert und aufgewertet werden. Zusätzlich werden auf der direkt angrenzenden westlichen Freifläche weitere 3 Obstbäume gepflanzt. (Anlage B.1 der Textsatzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  • Weitere insgesamt 11 neue Bäume werden auf der Grünfläche im Kreuzungsbereich Mainzer Straße / Bismarckstraße, auf dem Stadtfriedhof Engesohde und auf einer Grünfläche östlich des Rudolf-von-Bennigsen-Ufer gepflanzt. Sämtliche Flächen stehen im Eigentum der Stadt. (Anlage B.2 - B.4 der Textsatzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Die Umsetzung aller Maßnahmen, die erforderliche Sicherung der o.a. Baumstandorte auf den privaten Flächen der Vorhabenträgerin per Baulast und die vollumfängliche Kostentragung durch die Vorhabenträgerin werden Inhalt entsprechender Regelungen des abzuschließenden Durchführungsvertrages. Die entsprechenden Anpassungen, auch zur Drucksache Nr. 1091/2018, werden den Gremien im weiteren Fortgang zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Verluste des nach Baumschutzsatzung geschützten Baumbestandes und die mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden damit vollständig ausgeglichen.

Mit Drucksache Nr. 0336/2018 hatte der Rat am 06.04.2018 die 1. Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1832 - Wiesenstraße beschlossen. Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 11. Mai bis zum 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslage sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen.

Die 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße wurde vom 23.12.2017 bis zum 24.01.2018, eine 2. Beteiligung wurde vom 15.04. bis 16.05.2018 durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wurden aufgrund der beiden Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wurden insgesamt aktualisiert und insbesondere redaktionell überarbeitet.

Eine Entscheidung über die Stellungnahmen der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der 1. öffentlichen Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie dieser 2. öffentlichen Auslage wird im Rahmen des Satzungsbeschluss erfolgen.

Bedingt durch den beabsichtigten Ankauf eines Geländestreifens an der Ostseite des Vorhabengrundstückes zur Verbreiterung der Wiesenstraße und der daraus resultierenden Flurstücksteilung laut Fortführungsnachweis vom 15.08.2018 sind aus dem Flurstück 213/3 die Flurstücke 213/5 und 213/6 und aus dem Flurstück 216/9 die Flurstücke 216/11 und 216/12 entstanden. Aus diesem Grund wurde die Beschreibung des Geltungsbereiches angepasst, der Geltungsbereich wird dadurch nicht geändert.

In den textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in § 1 "Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" die Beschreibung des Geltungsbereiches entsprechend der vorgenannten Ausführungen angepasst. Außerdem wurde der § 3 "Ausgleichsfläche" sowie die Plandarstellung zu der Ausgleichsfläche Mira Lobe Weg (Teil B) durch § 6 "Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen" sowie nachrichtlich die Maßnahmen zum Ausgleich auf privaten Flächen der Vorhabenträgerin ersetzt.

Die geänderte Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 08.11.2018