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Mandatsverzicht von Ratsfrau Regina Fischer
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Regina Fischer im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Regina Fischer hat am 16.11.2015 schriftlich erklärt, dass sie von Ihrem Ratsmandat zum 3.12.2015 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 25.11.2015