Drucksache Nr. 2620/2004:
Bebauungsplan Nr. 1409 - Nelkenstraße-Ost;
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Informationen:

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2620/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2620/2004
1
 

Bebauungsplan Nr. 1409 - Nelkenstraße-Ost;
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Antrag,

die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Einstellung des Verfahrens zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1409 hat keine spezifischen Auswirkungen auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover

Begründung des Antrages

Der Baublock wurde inzwischen aus dem Sanierungsgebiet Nordstadt entlassen. Für das Grundstück Lilienstraße 3 und 5 war Sanierungsziel die Einrichtung eines öffentlichen Spielplatzes. U. a. zur Realisierung des öffentlichen Spielplatzes wurde das Bebauungs-
planverfahren damals begonnen. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 29.06.1989 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Anschließend hat der Stadtbezirksrat Nord am 07.05.1990 die Ziele und Zwecke des Bebauungplanes und die vorgezogene Bürgerbeteiligung beschlossen.
Die Versorgung mit Spielplätzen ist auch ohne den hier geplanten Spielplatz als zufriedenstellend zu bezeichnen, so dass auf einen öffentlichen Spielplatz an dieser Stelle verzichtet werden kann. Die ursprünglich für den geplanten Spielplatz benötigten Flächen konnten von der Stadt nicht erworben werden. Ein Teilerwerb und Teilausbau des Spielplatzes wäre nicht sinnvoll, da die zur Verfügung stehende Fläche für einen funktionsfähigen Spielplatz nicht ausreichend wäre.

Der südwestliche Bereich der Nordstadt (südlich Asternstraße, westlich Engelbosteler Damm und nördlich Oberstraße) wird durch die Spielplätze Asternstraße, Im Kleinen Felde und Wilhelm-Busch-Straße (Welfengarten) versorgt. Der Spielplatz im Welfengarten leistet dabei einen Versorgungsbeitrag, der sich insbesondere auf den südlichen Bereich beschränkt. Demgegenüber bietet auch der neu angelegte Spielplatz im Blockinnenbereich südlich der Anna-Siemsen-Schule gut erreichbare Spielmöglichkeiten für das besonders dicht bebaute Wohngebiet. Alle Spielplätze sind fußläufig gut erreichbar. Die maximale Entfernung zwischen Wohnen und Spielplatz beträgt ca. 300 m. Besonders der große und gut ausgestattete Spielplatz in der Asternstraße besitzt aufgrund seiner zentralen Lage eine wichtige Aufenthaltsfunktion. Im Rahmen der Sanierung wurden die vorhandenen Spielplätze aufgewertet und saniert und neue Spielmöglichkeiten geschaffen, wie z. B. im rückwärtigen Bereich der Asternstraße 20. Insgesamt ist die Spielplatzversorgung ausreichend.

Bei der Erarbeitung von Blockkonzepten war die Verbesserung der Aufenthaltqualität eine wichtige Zielsetzung, so dass bei Hofsanierungrn und Entkernungen besonderer Wert auf die Schaffung von Spielmöglichkeiten gelegt wurde. Hierdurch wurde die Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten insbesondere auch auf privaten Flächen nachhaltig verbessert.
Darüber hinaus konnte durch die flächendeckende Verkehrsberuhigung, insbesondere im Bereich westlich des Engelbosteler Dammes, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum und ein Beitrag zur besseren Erreichbarkeit von Spielstätten umgesetzt werden.
Eine besonders wichtige Funktion als öffentlicher Raum besitzt der nahe gelegene Welfengarten, der mit seinen Spiel- und Aufenthaltsangebot und insbesondere seiner Weitläufigkeit dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis von Kindern Rechnung trägt.

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.1989 ist erforderlich, um die Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen. Die Schließung der vorhandenen Baulücke entspräche dem baulichen Umfeld, das durch eine geschlossene Blockrandbebauung geprägt ist. Darüber hinaus bietet die Nähe zum Engelbosteler Damm mit Stadtbahnanschluss und vielfältigen Versorgungsstrukturen gute Standortvoraussetzungen für eine bauliche Verdichtung.

Für den Planbereich gilt derzeit der übergeleitete Durchführungsplan Nr. 62 vom 28.10.1952, der für das Gebiet gemäß der 6. Änderung vom 28.09.1971 Allgemeines Wohngebiet - WA - festsetzt. Dieser Bebauungsplan gehört zu den mit Mängeln behafteten Bebauungsplänen, so dass ein entsprechendes Änderungsverfahren für den gesamten, noch verbliebenden Geltungsbereich, der nicht durch neues Planungsrecht bereits Rechtssicherheit erlangt hat, erfolgen muss. Dieses Änderungsverfahren wird derzeit vorbereitet und wird unter anderem auch die weiteren Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens 1409, wie die Sicherung der Wohnstrukturen und die Stärkung des Marktbereiches Engelbosteler Damm, aufgreifen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
61.1 1
Hannover / 07.12.2004