Drucksache Nr. 2593/2014:
Verordnung zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Obere Wietze";

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2593/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Verordnung zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Obere Wietze";

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

Antrag,

der als Anlage 4 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die Region Hannover beabsichtigt als für den Erlass von Landschaftsschutzverordnungen (im Folgenden: LSG-Verordnungen) zuständige Untere Naturschutzbehörde, die bestehende LSG-Verordnung "LSG-H 11 Obere Wietze" zu ersetzen und mit überarbeiteten Inhalten zu versehen. Das geplante LSG umfasst Flächen in der Gemeinde Isernhagen und in der Landeshauptstadt Hannover.

Das geltende LSG beruht auf der Verordnung des Großraumverbandes Hannover vom 30.04.1969. In Anlage 1 zu dieser Drucksache ist die Abgrenzung dieses gegenwärtig geltenden LSG dargestellt.

Die Region hat u.a. die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 01.07.2014 an dem Verfahren zum Erlass der Verordnung (Anlage 2 dieser Drucksache) beteiligt und zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.07.2014 gegeben. Zur erforderlichen Beteiligung der städtischen Gremien wurde bisher Fristverlängerung bis zum 31.12.2014 gewährt. Sollte der Region bis zum Ende der Beteiligungsfrist keine Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover vorliegen, geht sie davon aus, dass Bedenken oder Anregungen seitens der Stadt nicht vorgebracht werden.

Die Karte zur Verordnung des LSG ist für den die Landeshauptstadt Hannover betreffenden Teil dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der Entwurf der LSG-Verordnung wurde parallel in der Zeit vom 21.07.2014 bis einschließlich 20.08.2014 öffentlich ausgelegt.

Grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen nicht. Vielmehr sichert die beabsichtigte Verordnung die wichtige Funktion als Erholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger.

Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 4 dieser Drucksache beigefügt.
61.15 
Hannover / 18.11.2014