Antrag Nr. 2583/2022:
Antrag der AfD-Fraktion zur Umstellung der Gebührenkalkulation von einem dreijährigen Berechnungs- modell auf ein jährliches Berechnungsmodell

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2583/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der AfD-Fraktion zur Umstellung der Gebührenkalkulation von einem dreijährigen Berechnungs- modell auf ein jährliches Berechnungsmodell

Antrag

die Stadtentwässerung wird aufgefordert, von einer dreijährigen Gebührenberechnung auf eine ein jährliche Gebührenberechnung umzustellen.

Begründung


Durch eine Umstellung auf eine jährliche Gebührenberechnung kann eine mögliche überflüssige Gebührenerhöhung vermieden und der Bürger könnte auch finanziell entlastet werden, da die Gebühren nur dann erhöht werden, wenn es notwendig ist.

In der jetzigen Zeit, in der sich die Preise für Gas, Treibstoff und Chemikalien für die Reinigung der Abwässer fast täglich ändern, ist eine Gebührensatzung und eine Gebührenkalkulation über einen Zeitraum von drei Jahren nicht mehr zeitgemäß. Eine Kalkulation „auf Sicht“ ist hier deutlich praktikabler.

Dass es möglich ist die Gebühren auch jährlich zu kalkulieren, beantwortete Herr Kramer auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Herrn Engelke in der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadtentwässerung am 05.09.22 mit „Ja“.

Ein mögliches Argument seitens der Stadtentwässerung, das ein Zeitlicher und Personeller Mehraufwand der Stadtentwässerung entstehen könnte, sollte nicht den möglichen finanziellen Entlastungen der Bürger entgegenstehen.