Drucksache Nr. 2582/2012:
214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / ehemalige Bauschuttdeponie östlich Lohweg

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2582/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / ehemalige Bauschuttdeponie östlich Lohweg

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 214. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 4 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Plangrundlage des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0101 / 2010 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Das 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurde eingeleitet, um auf dieser Grundlage mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1361 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachfolgenutzung des 2009 eingestellten Betriebes der hier seit 1980 bestehenden Bauschuttdeponie zu schaffen.

Aus der dazu durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 31. März 2011 bis 02. Mai 2011 liegt als einzige Stellungnahme ein Schreiben eines Anwohners vor, der sich kritisch und ablehnend zu den Planungsabsichten äußert. Der Inhalt der Stellungnahme und die Anmerkungen der Verwaltung sind in Anlage 2 zu dieser Drucksache dargestellt.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird entsprechend § 4a Abs. 2 BauGB parallel zum Beschlussverfahren zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs durchgeführt. Diese Verfahrensweise ist auch dadurch gerechtfertigt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken zu den Planungszielen vorgetragen worden waren (s.a. Drucksache Nr. 0101/2011, Anlage 2).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 3 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende Arten umweltbezogener Informationen verwendet:

· zur Bestandserhebung und Bewertung der Biotoptypen sowie des Vorkommens an Pflanzen und Tieren,
· zur Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
· zum Gewerbe- und Verkehrslärm,
· zur Luftgüte und zu den Klimafunktionen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die grundsätzlich weiterhin gültige fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 1 wiedergegeben. Die dort als erforderlich bezeichneten Untersuchungen wurden durchgeführt, die Ergebnisse werden in Anlage 4 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 31.10.2012